Union will möglichst bald ein Lachgasverbot
Die Union wirft Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ein zu zögerliches Handeln beim Verbot von Lachgas als Partydroge vor. „Im Sinne des Jugendschutzes gilt für mich: Besser jetzt als später“, sagte die Berichterstatterin für Drogen und Sucht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, G+G.
Ihre Fraktion stelle sich „einem durchdachten Verbot der Abgabe von Lachgas an Minderjährige“ nicht entgegen. Zur Wahrheit gehöre aber, dass Lauterbach (SPD) über seine Pläne nur öffentlich spreche, jedoch nicht handele und der Kabinettsbeschluss von November nicht vorangekommen sei. Borchardt betonte, es gebe bislang keinen parlamentarischen Entwurf, welcher beraten und beschlossen werden könnte. Angesichts der anstehenden letzten Sitzungswoche sei ein Beschluss des Parlaments in der zu Ende gehenden Wahlperiode daher unrealistisch. „Jedoch steht für mich fest, dass auch in der kommenden Legislaturperiode dieses Thema konsequent und zeitnah angegangen werden muss“, so die CDU-Politikerin.
Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte heute, es sei weiterhin vorgesehen, den vom Kabinett beschlossenen Änderungsantrag in ein „geeignetes Trägergesetz“ zu integrieren. Welches es genau sein werde und wie der Zeitplan aussehe, könne er zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Dem Kabinettsentwurf zufolge soll Lachgas unter ein erweitertes gesetzliches „Umgangsverbot“ fallen. Zudem soll es ein Abgabe-, Erwerbs- und Besitzverbot für Minderjährige geben. Auch soll die Abgabe über Automaten und über den Versandhandel an Endverbraucher untersagt werden. Der „omnipräsenten Verfügbarkeit“ von Lachgas soll so ein Riegel vorgeschoben werden.
Auch der Drogenbeauftrage der Bundesregierung, Burkhard Blienert, drängt zur Eile. Früher seien hier und da mal Lachgaskartuschen aus dem Supermarkt zweckentfremdet worden. „Nun gibt es in Kiosken, Spätis und Onlineshops gleich eine ganze Palette Lachgasprodukte, die offensichtlich ausschließlich auf das Inhalieren zugeschnitten sind“, sagte der SPD-Politiker zu G+G. Offenbar solle ein sehr junges Publikum angesprochen werden. Der häufige Konsum könne aber zu schweren Nervenschäden führen. „Das können wir nicht länger hinnehmen.“ Lauterbach habe daher einen Gesetzentwurf vorgelegt. Unabhängig von der Frage nach einem besseren Schutz seien eine gute Aufklärung und Prävention notwendig.
Die Grünen-Politikerin Linda Heitmann verwies auf die gesundheitlichen Gefahren von Distickstoffmonoxid. Auch gäben der regional sehr unterschiedlich ausgeprägte und im Vergleich zu Erwachsenen erhöhte Konsum unter Jugendlichen Grund zur Sorge. „Ein Verkaufsverbot von Lachgas an Jugendliche und ein Abgabeverbot über Automaten ohne Altersverifikation kann dazu beitragen, Jugendliche deutlich besser zu schützen“, sagte Heitmann zu G+G. Lauterbachs Vorschlag werde in dieser Wahlperiode nicht mehr zum Tragen kommen. Hamburg gehe hier nun eigene Wege mit einer vorläufigen Rechtsverordnung bis 2026. „Dies halte ich für einen guten Weg, auch um genau zu beobachten, ob diese Maßnahmen wirksam für besseren Kinder- und Jugendschutz sind.“
Die sucht- und drogenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Kristine Lütke, sagte, ihre Partei lehne ein pauschales Verbot von Lachgas ab. „Ein Verbot regelt den Konsum nicht, sondern drängt die Konsumenten in den illegalen Markt.“ Allerdings seien die Folgen von Lachgas als Partydroge nicht zu unterschätzen. Die Risiken müssten in den Fokus der Aufklärungs- und Präventionsarbeit gerückt werden. (sev)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.