Lauterbach setzt auf Ja der Länder zur Krankenhausreform
Trotz des Aus der Ampelkoalition ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zuversichtlich, dass das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) den Bundesrat am 22. November passieren wird. Es werde nicht an den Vermittlungsausschuss überwiesen, „weil ich mit den Ländern gut und vertraulich verhandele und darüber nicht öffentlich rede“, erklärte der Minister heute auf einer kurzfristig einberufenen Pressekonferenz. Dann müssten schnellstens die drei erforderlichen Rechtsverordnungen auf den Weg gebracht werden, darunter die Rechtsverordnung für den Transformationsfonds.
Tatsächlich gab es im Gesundheitsausschuss des Bundesrates in dieser Woche keine Mehrheit für den Antrag der Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen, das KHVVG an den Vermittlungsausschuss zu überweisen, sondern ein Patt. Im Plenum in zwei Wochen gilt jedoch nicht eine Stimme pro Land, sondern die Stimmgewichtung je nach Einwohnerzahl eines Bundeslandes. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte gestern bereits, Bayern wolle ein Vermittlungsverfahren. Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) erklärte gestern gegenüber G+G, er halte die Anrufung „nach wie vor für geboten".
Lauterbach betonte heute, dass es in der Ampelkoalition grundsätzlich eine gute Zusammenarbeit zwischen den Fachpolitikern gegeben habe. Lediglich bei der Apothekenreform habe es größeren Dissens gegeben. Aber er sei zuversichtlich, dass diese in der neuen Legislaturperiode unter neuen Voraussetzungen kommen werde. Das gelte auch für die anderen Gesetzesvorhaben, die nun aktuell nicht mehr umgesetzt werden könnten. So sieht er die Notfallreform „spätestens zu Beginn der nächsten Legislaturperiode“ kommen.
Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, hatte gestern an die Politik appelliert, nicht auf Neuwahlen zu warten. „Wichtige Reformvorhaben wie die Krankenhausreform, die Absicherung der Pflegefinanzierung sowie die dringend benötigte Reform der Notfallversorgung können nicht bis nach der Bundestagswahl warten“, sagte sie.
Im Moment steht jedoch selbst die Tagesordnung des Bundestages zur Disposition. Alle Gesetzesvorhaben, die noch nicht ins Parlament eingebracht worden sind oder zur zweiten und dritten Lesung anstehen, wie etwa das Gesetz zur Stärkung der öffentlichen Gesundheit, müssen zunächst mit einer Mehrheit auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden. Dann brauchen sie eine Mehrheit im Bundestag und, wenn sie zustimmungspflichtig sind, eine Mehrheit im Bundesrat. Zudem muss eine amtierende Bundesregierung – die Vertrauensfrage darf noch nicht gestellt und verloren sein – gegebenenfalls notwendige Durchführungsverordnungen wie etwa beim KHVVG erlassen. (sg)
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