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Lauterbach will Bekämpfung von Fehlverhalten verstärken

17.01.2024 2 Min. Lesedauer

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) will das geplante Versorgungsgesetz deutlich erweitern. Dazu gehört ein stärkeres Vorgehen gegen Fehlverhalten im Gesundheitswesen. Das geht aus dem G+G vorliegenden neuen Referentenentwurf hervor. Die entsprechende Stellenbesetzung bei den Krankenkassen wird verbindlich. Gesundheitsämter, Heimaufsichten und Gesundheitsbehörden der Länder sollen in das Verfolgen von Fehlverhalten einbezogen werden. Neben Erleichterungen beim Datenaustausch ist auch eine zentrale Datenbank geplant.

Der BMG-Entwurf datiert vom 19. Dezember. Er enthält jedoch bereits die von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) am 12. Januar angekündigte Streichung homöopathischer und anthroposophischer Kassenleistungen. Auch die vom Minister nach einem Gespräch mit Ärztevertretern am 9. Januar zugesagte und im Koalitionsvertrag der Ampel enthaltene Entbudgetierung der Hausärzte ist aufgeführt. Dementsprechend würden Hausarztleistungen vollständig gemäß der Euro-Gebührenordnung vergütet.

Der Verwaltungsrat des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kritisierte heute die vorgesehene Entbudgetierung. Die finanzielle Situation der niedergelassenen Ärzte sei „unverändert sehr gut“. Von einer Entbudgetierung würden „nicht Versorgerpraxen im ländlichen Raum profitieren, sondern vor allem Praxen in ohnehin überversorgten Gebieten“. Als „völlig indiskutabel“ bezeichneten die Verwaltungsratsvorsitzenden Susanne Wagenmann und Uwe Klemens Forderungen nach einer Entbudgetierung für die fachärztliche Versorgung.

Ebenfalls neu: Der Bundesrechnungshof soll künftig auch die Haushaltsführung der Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen auf Bundes- und Landesebene sowie der Organisationen der Medizinischen Dienstes und des Gemeinsamen Bundesausschusses prüfen dürfen. Für privat versicherte Rentner sollen sich letzte Schlupflöcher zur Rückkehr in die GKV schließen. In der Pflege sind die Verlängerung der telefonischen Beratung für Pflegegeld-Empfänger bis Ende März 2027 sowie die Möglichkeit von Videokonferenzen vorgesehen.

Bereits bekannte Schwerpunkte des Versorgungsgesetzes sind die Einführung sogenannter Gesundheitskioske sowie der Aufbau einer regional vernetzten Gesundheitsversorgung. Vor allem in ländlichen und strukturschwachen Gebieten sollen Primärversorgungszentren entstehen. So will die Ampel insbesondere die medizinische Versorgung von älteren und mehrfacherkrankten Patienten sicherstellen und Hausärzten Anreize bieten, sich in solchen Regionen niederzulassen. (toro)

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