Marburger Bund klagt gegen Triage-Regelung
Der Klinikärzteverband Marburger Bund (MB) bereitet eine Verfassungsbeschwerde gegen die im Zuge der Corona-Pandemie beschlossene Triage-Regelung vor. Die vom Bundestag im November 2022 verabschiedete Vorgabe „widerspricht unserem ärztlichen Ethos und dem Grundrecht der Berufsfreiheit“, erklärte die MB-Vorsitzende Susanne Johna heute. Der Verband will unter anderem das Verbot der sogenannten Ex-Post-Triage von den Karlsruher Richtern prüfen lassen.
Die Frage sei, ob dieses Verbot „mit der grundrechtlich geschützten ärztlichen Therapiefreiheit“ kollidiere, die das Überleben möglichst vieler intensivpflichtiger Patienten zu erreichen versuche, führte Johna aus. Das Gesetz habe bei vielen Mitgliedern zu Verunsicherungen auch im Hinblick auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen geführt.
Die im Infektionsschutzgesetz (IfSG) festgeschriebene Triage-Regelung bestimmt, wie Ärzte bei akuten Kapazitätsengpässen, etwa infolge einer Pandemie, Intensivbetten zuteilen sollen. Maßgebliches Kriterium ist „die aktuelle und kurzfristige Überlebenswahrscheinlichkeit“. Behinderungen, Alter oder Gebrechlichkeit dürfen keine Rolle bei den Erwägungen der Mediziner spielen. Eine Ex-Post-Triage – also der Abbruch einer begonnenen Behandlung zugunsten eines neu eintreffenden anderen Patienten – bleibt aber verboten.
Mit dem Ausschluss der Ex-Post-Triage gelte das vom Verfassungsgericht geforderte Kriterium der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit nur eingeschränkt, monierte der Marburger Bund. Das könne dazu führen, dass Menschen mit höherer Überlebenswahrscheinlichkeit sterben würden, weil sie keine intensivmedizinischen Ressourcen bekämen, die ein anderer Patient mit aktuell deutlich schlechterer Prognose habe, argumentierte Johna. In Extremsituationen, in denen es keine freien Intensivbetten mehr gebe, würden dann Patienten mit vergleichsweise guten Chancen versterben.
Der MB warnt zudem vor einer weiteren Verzögerung der geplanten Krankenhausreform. „Die Krankenhäuser brauchen deshalb dringend Planungssicherheit“, heißt es in einem Positionspapier. Die Verunsicherung führe derzeit zu einem Investitionsstillstand in vielen Kliniken. Bund und Länder seien gemeinsam in der Pflicht, für eine auskömmliche Gegenfinanzierung der notwendigen Krankenhausneuordnung zu sorgen. Bei der Umstrukturierung und Schließung von Standorten müsse die Frage der Erreichbarkeit eine wichtige Rolle spielen. Kliniken der Grundversorgung müssten innerhalb von maximal 30 Minuten zu erreichen sein, fordert der Verband. (at)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.