Mehrheit für Opt-out-Regelung bei elektronischer Patientenakte
Deutlich mehr als die Hälfte der Bundesbürger befürwortet bei der elektronischen Patientenakte (ePA) eine Opt-out-Regelung. Jeder Fünfte lehnt eine persönliche Patientenakte ab. Dies geht aus einer aktuellen Umfrage hervor, die der AOK-Bundesverband heute vorgestellt hat. Anlass ist die für morgen geplante Verabschiedung des Digital-Gesetzes (DigiG) und des Gesundheitsdatennutzungsgesetzes (GDNG) im Bundestag.
Nach der repräsentativen Online-Befragung des Meinungsforschungsinstituts Civey unter 10.000 Erwachsenen von Ende November finden 62,9 Prozent der Befragten die darin enthaltene Opt-out-Regelung zur ePA gut. Weitere 21,1 Prozent lehnen die Regelung ab, 12,4 Prozent sind unentschieden. Das Digitalgesetz sieht vor, dass die ePA Anfang 2025 für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet und zugleich auf das Widerspruchsverfahren (Opt-out) umgestellt wird. Wer die Akte nicht nutzen möchte, muss aktiv widersprechen. Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll bereits ab dem 1. Januar 2024 als verbindlicher Standard etabliert werden. Umfangreicher genutzt werden sollen die Telemedizin und Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA).
Mit dem neuen Verfahren werde „der Digitalisierung im Gesundheitswesen hoffentlich Schubkraft verliehen“, erklärte der stellvertretende Vorstandschef des AOK-Bundesverbandes, Jens Martin Hoyer. Aktuell wolle etwa jeder fünfte Befragte (21,3 Prozent) Widerspruch gegen das Anlegen der persönlichen Patientenakte einlegen. Knapp die Hälfte der Befragten (49,3 Prozent) wolle dies nicht tun, 18,7 Prozent seien noch unentschieden und 10,7 Prozent gaben an, die neue Regelung noch nicht zu kennen. „Diese Ergebnisse machen deutlich, dass viel Informations- und Überzeugungsarbeit vor uns liegt. Viele Menschen reagieren noch skeptisch und wissen zu wenig über die Vorteile der elektronischen Patientenakte“, so Hoyer.
Mit dem GDNG sollten Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke leichter und schneller nutzbar gemacht werden, erläuterte die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens. Zuvor hatte der Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP das GDNG und das Digitalgesetz in geänderter Fassung gebilligt. Vorgesehen ist unter anderem der Aufbau einer dezentralen Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen wird die stärkere Nutzung ihrer Daten ermöglicht, wenn dies der besseren Versorgung dient. (ter)
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3 Kommentare
Werner Müllmann
Der Deutsche ist schon gläsern genug. Alle sind nur scharf auf Daten...Daten...Daten. Leider gibt es keine sicheren Server was man tag täglich ind den Medien erfährt. Selbst sehr gut strukturierte Konzerne werden erpresst. Herr Lauterbach will den in Deutschland lebenden Patienten weißmachen, das Daten die an die Forschung, Pharmaindustrie verkauft werden sicher anonymisiert sind. Die Daten sind für die Forschung nur interessant wenn sie fortlaufend sind, das heißt, die Daten die verkauft werden müssen eine eindeutige Kennung zum Patienten haben, wenn auch "anonymisiert". Irgendwo steht eine Datei wo man die Kennung in einen echten Patienten, z.B. Max Müller wieder herstellen kann. Leider ist die Aufklärung seitens der Verursacher , miserabel. Der Patient weiss garnicht auf was er da zuläuft.
Armes Deutschland
Mel
Und wehe dem, in dessen Krankenakte mal geschrieben wurde Verdacht auf Angststörung o.ä.
Ärzte tendieren dazu, das immer anzunehmen, wenn sie nicht weiter wissen. Vor einiger Zeit erst selbst erlebt mit einer Erkrankung der Nebenschilddrüsen.
Claudia Müller
1.tens Mein Hausarzt seit Jahren wusste zu meinem Erstaunen nicht Mal das ich Antibiotika und Penicillin Allergie habe.
Nebenhöhlen Bronchitis Harnweginfekte behandele ich seit 40 J.mit Bionorica Produkte
Daher war ich damit auch selten beim Arzt
Wie soll so eine Akte mir helfen wo die Hälfte fehlt