Ministerium legt Pläne für Transformationsfonds vor
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat den ersten Schritt zur Umsetzung der Krankenhausreform eingeleitet. Er betrifft die Bildung des Transformationsfonds, über den die Neuordnung der stationären Versorgung finanziert werden soll. Dafür sind für die Dauer von zehn Jahren 50 Milliarden Euro vorgesehen.
Der G+G vorliegende Verordnungsentwurf definiert, für welche Maßnahmen die Krankenhäuser Fördermittel beantragen können. Die Krankenkassen lehnen es ab, dass die Beitragszahler dazu mit 25 Milliarden Euro zur Kasse gebeten werden sollen. „Wir halten diese Regelung insgesamt für verfassungswidrig und prüfen gerade die Möglichkeiten einer Verfassungsklage“, sagte der Sprecher des Krankenkassen-Spitzenverbandes, Florian Lanz, G+G. Die DKG warnte vor einem „Windhund-Verfahren“ bei der Mittelvergabe.
Förderfähig sind laut BMG-Entwurf Bau- und Personalmaßnahmen, die den Zielen der Krankenhausreform dienen: „die Konzentration akutstationärer Versorgungskapazitäten“, der Abbau von Doppelstrukturen oder die Umstrukturierung von Krankenhäusern in sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (Gesundheitszentren). Gefördert würde zudem die Bildung von Zentren zur Behandlung von seltenen oder schwerwiegenden Erkrankungen. Geld soll auch in den Aufbau telemedizinischer Netzwerke und integrierter Notfallstrukturen fließen. Überdies soll der Fonds „Vorhaben zur dauerhaften Schließung eines Krankenhauses oder von Teilen eines Krankenhauses“ finanzieren.
Laut Entwurf können Krankenhäuser schon in diesem Jahr über ein Onlineportal erste Fördermittel beantragen. Der DKG geht das zu schnell. „Aktuell wissen wir noch gar nicht, welche Leistungsgruppen wo zugeordnet werden, welche Krankenhäuser wie kooperieren und welche baulichen Maßnahmen in welchem Umfang zu realisieren sind“, sagte Verbandschef Gerald Gaß G+G. „Hier geht Sorgfalt vor Schnelligkeit. Wir brauchen Zeit, um diese Planungsentscheidungen vorzubereiten und belastbar auf ihre Auswirkung zu überprüfen.“
Dagegen betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, „viele auch sehr gute Krankenhäuser“ könnten „nur überleben, wenn schon im Sommer Anträge zur Transformation gestellt werden können“. Der SPD-Politiker will die Rechtsverordnung dem Bundesrat zu dessen nächster Sitzung am 14. Februar vorlegen. „Von die Zielsetzung her ist es gut, dass der Krankenhausumbau nun bald losgeht“, sagte GKV-Sprecher Lanz. „Aber dafür einmal mehr die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler zu belasten, ist ein Unding.“ Der Umbau der Krankenhausstrukturen sei „genauso eine staatliche Aufgabe sei wie der Bau von Straßen und Brücken“. (toro)