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Nachtragshaushalt: Energiehilfen für Kliniken und Pflegeheime steigen

01.12.2023 2:30 Min. Lesedauer

Bundesfinanzminister Christian Lindner hat heute Vormittag den Nachtragsetat für das laufende Haushaltsjahr eingebracht. Der Etatansatz für das Bundesgesundheitsministerium hat sich mit Ausgaben von knapp 24,4 Milliarden Euro nicht geändert. Allerdings erhöhte sich der Ansatz für die Härtefallregelungen für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen um zwei Milliarden Euro von sechs auf acht Milliarden Euro.

Dieser Betrag beinhaltet vor allem Hilfen wegen der gestiegenen Energiepreise aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Lindner hatte angekündigt, den WSF am Ende dieses Jahres zu schließen. Der Nachtragshaushalt für 2023 ist notwendig geworden, weil die Ampelregierung im Nachtragshaushalt 2021 nicht genutzte, schuldenfinanzierte Corona-Hilfen auf die Folgejahre übertragen hatte, um die Schuldenbremse einzuhalten. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese Praxis für verfassungswidrig erklärt. Kreditermächtigungen dürften nicht zweckentfremdet und ohne Weiteres auf Folgejahre übertragen werden. Das Haushaltsloch für 2024 infolge des Urteils aus Karlsruhe bezifferte der FDP-Politiker im ZDF bereits mit 17 Milliarden Euro.
 
Welche Auswirkungen das Defizit auf den Etat des Bundesgesundheitsministeriums und Pläne wie die Krankenhausreform hat, ist noch unklar. Der ursprüngliche Entwurf, den der Haushaltsausschuss des Bundestages in seiner Bereinigungssitzung vor zwei Wochen beraten hatte, sah bereits nur noch 16,2 Milliarden Euro für das Haus Karl Lauterbachs vor. Bayerns neue Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) hatte kurz nach dem Urteil und unmittelbar vor der Bereinigungssitzung angesichts drohender Klinikinsolvenzen „ein Notprogramm des Bundes, für das umgehend die Finanzierungsfrage geklärt werden muss“, gefordert.
 
Der FDP-Gesundheitspolitiker Lars Lindemann wurde im Podcast mit der Ärzte-Zeitung grundsätzlicher. Die Zahlungen in den Gesundheitsfonds könnten nicht „so steigen, wie sich das manche vorstellen“. Versicherungsfremde Leistungen wie die Mitversicherung von Kindern oder die Beitragsfinanzierung von Bürgergeldempfängern dürften nicht weiter die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) belasten. „Also all die Dinge, die wir vom System abverlangen, aber dieser Staat, dieses Gemeinwesen dafür nicht bereit ist, kostendeckende Beiträge zu bezahlen. All das muss man hinterfragen“, forderte Lindemann. Auch „das Dogma“ Lauterbachs, „dass es keine Leistungskürzungen in der GKV geben darf“, könne so nicht aufrechterhalten werden. (rbr)

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