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Nahrungsergänzungsmittel: Verbraucherschützer fordern Richtwerte

10.01.2025 2 Min. Lesedauer

Wer Nahrungsergänzungsmittel nutzt, befürwortet, dass diese vor dem Verkauf auf Sicherheit überprüft werden. Das belegt eine Forsa-Umfrage unter 1.001 Personen im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV). Demnach sprachen sich neun von zehn Befragten (95 Prozent) für eine solche Maßnahme aus.

Der VZBV hat in diesem Zusammenhang seine Forderung für ein Zulassungsverfahren für Nahrungsergänzungsmittel und gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe erneuert. „Der europäische Gesetzgeber muss hier dringend tätig werden. Die auf EU-Ebene lange angekündigte Höchstmengenregelung ist wichtig, um die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu schützen“, sagte Sabrina Göddertz, Referentin im Team Lebensmittel im VZBV.

Mehr als jeder zweite Befragte (54 Prozent) hat in den vergangenen sechs Monaten ein oder mehrere Nahrungsergänzungsmittel gekauft. Zu möglichen Gesundheitsrisiken dieser Präparate fühlte sich jedoch über die Hälfte (55 Prozent) sehr oder eher schlecht informiert. Nahrungsergänzungsmittel fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz, sie zählen zu den Lebensmitteln. Für sie gibt es kein behördliches Zulassungsverfahren, sie müssen lediglich beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit angezeigt werden.

Illustration zeigt eine halbierte Orange neben einem Glas voll Wasser und drei Vitamintabletten. Im Hintergrund sind ein Balkendiagramm und in einem gelben Kreis Zitrusfrüchte und Pillen angedeutet.
G+G Daten und Analysen
Jede und jeder kennt sie, fast jeder nimmt sie: Nahrungsergänzungsmittel sind in den vergangenen Jahren immer stärker nachgefragt worden.
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Besonders Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzen-, Algen-, Pilz- und Flechtenextrakte, sogenannte Botanicals, werden oft beanstandet. Während die nationale Nahrungsergänzungsmittel-Verordnung genau vorgebe, welche Vitamin- und Mineralstoffverbindungen verwendet werden dürfen, fehlten solche Vorgaben hier, erläuterte Göddertz gegenüber G+G. „Wir fordern eine amtliche Meldestelle, um Neben- und Wechselwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln systematisch zu erfassen, und eine rechtlich verbindliche Positivliste von Botanicals und anderen Stoffen.“

2007 sollte mit einer Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben in Lebensmitteln ein europäischer Rechtsrahmen geschaffen werden, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unbewiesenen gesundheitsbezogenen Angaben zu schützen. Demnach wären gesundheitliche Werbeaussagen nur dann zulässig, wenn diese auch wissenschaftlich belegt sind. Die Health-Claims-Verordnung sollte bis 2010 vollständig umgesetzt werden, eine entsprechende Bewertung ist jedoch laut vzbv seit Jahren ausgesetzt. Verbraucherzentralen und vzbv haben aktuell ihre Forderung noch einmal angemahnt. (ts)

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