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Notfall- und Rettungsdienstreform im Doppelpack geplant

31.10.2024

Die Bundesregierung plant, den drängenden Umbau des Rettungsdienstes zusammen mit der Notfallreform auf den Weg zu bringen. Dies geht aus den Änderungsanträgen der Ampelfraktionen zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) hervor, die G+G vorliegen. Der Entwurf wird derzeit parlamentarisch beraten. Die Bundesländer hatten in der Vergangenheit Bedenken an einer solchen Vorgehensweise geäußert, da der Rettungsdienst in ihrer Zuständigkeit liegt.

Ziel der Reform ist es, den Rettungsdienst bundesweit zu vereinheitlichen. Den Änderungsanträgen zufolge soll der Anspruch im Sozialgesetzbuch V (SGB V) als eigener Leistungsbereich festgeschrieben werden. Die Finanzierung des Rettungsdienstes wird damit künftig zur Sache der Krankenkassen. Momentan sind Länder, Kommunen und Kassen gemeinsam zuständig. Bisher sei der Rettungsdienst ausschließlich als Transportleistung mit dazugehörigen Nebenleistungen behandelt worden. Diese Herangehensweise sei „mit Blick auf die tatsächliche Leistung des Rettungsdienstes (…)  nicht mehr zeitgemäß“, heißt es zur Begründung in den Anträgen.

Für eine einheitliche Qualität des Rettungsdienstes soll ein neu zu schaffender Ausschuss beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) sorgen. Der Qualitätsausschuss Notfallrettung soll das BMG in allen Fragen der medizinischen Notfallrettung beraten und Empfehlungen etwa zur Personalbesetzung, Qualifikation und Ausstattung der Rettungskräfte geben. Der Ausschuss soll jeweils mit vier Mitgliedern auf Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes und mit vier Mitgliedern auf Vorschlag der Länder besetzt werden. 

Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) und die Björn-Steiger-Stiftung hatten gestern erneut auf eine grundlegende Erneuerung des Rettungsdienstes gepocht. Allein die Kosten für den Einsatz von Rettungswagen seien zwischen 2012 und 2022 von rund 1,5 Milliarden auf rund vier Milliarden Euro gestiegen, beklagte der Vdek. Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe und der Höhe der Entgelte für Krankentransportleistungen seien die Krankenkassen jedoch dem „Kostendiktat der Länder“ unterworfen. Christof Constantin Chwojka, Geschäftsführer der Stiftung, hatte jüngst im „AOK-Blickpunkt Klinik“ den schlechten Zustand des Rettungsdienstes angeprangert. „Wo immer medizinische oder pflegerische Angebote fehlen, wird die Rettung gerufen“, sagte Chwojka. Zudem handele jede der 229 Rettungsleitstellen in Deutschland nach eigenen unterschiedlichen Vorgaben und Maßstäben. (at)

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