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Notfallmediziner setzen auf Last-Minute-Entscheidung

05.12.2024 3 Min. Lesedauer

Es ist knapp, terminlich aber noch zu schaffen: Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi) drängt auf eine Verabschiedung des Notfallgesetzes durch den Bundestag noch vor Weihnachten. „Das Gesetz ist dringend erforderlich und es ist keine Zeit, ein halbes Jahr oder ein Jahr zu warten, bis sich in Berlin wieder alles zurechtgeruckelt hat“, sagte heute der Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (Divi), Felix Walcher. Ohne Reform drohten große Probleme in der Notfallversorgung. Diese würden noch verschärft, „wenn durch die Krankenhausreform 500 Krankenhäuser vom Netz gehen“.

Der medizinische Divi-Geschäftsführer Andreas Markewitz rief Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu auf, den Gesetzentwurf noch in der letzten Bundestags-Sitzungswoche vom 16. bis 20. Dezember zur Abstimmung zu stellen. Es gebe eine Chance, dass auch die Union zustimme. Die Dringlichkeit sei allen bewusst, sagte Walcher. Er stehe „in Kontakt mit allen gesundheitspolitischen Sprechern“. Bei der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 6. November seien sich Experten und Politik einig gewesen, dass das Gesetz wesentliche Probleme der Notfallversorgung lösen könne. „Es ist nicht perfekt, aber sehr gut. Dann kam ausgerechnet am Abend dieses Tages der Ampel-Crash."

Beim noch bis morgen andauernden Divi-Kongress in Hamburg geht es um die aktuellen Probleme in der Notfallmedizin und im Rettungsdienst. Ohne grundlegende Strukturveränderungen in diesen „präklinischen Bereichen“ bleibe auch die Krankenhausreform unvollständig, betonte der Divi-Präsident. „20 Prozent der Patienten gehören nicht in die Notaufnahme“, erläuterte die Ärztliche Leiterin der Zentralen Notaufnahme der Uniklinik Göttingen, Sabine Blaschke. Das liege auch daran, dass die ambulante ärztliche Notfallversorgung vielerorts ausdünne.

Der Regierungsentwurf für das Gesetz zur Reform der Notfallversorgung beinhaltet insbesondere Vorgaben für eine bessere Patientensteuerung, die Digitalisierung der gesamten Rettungskette und für die sektorenübergreifende Zusammenarbeit von Rettungsdienst, Krankenhaus-Notaufnahmen und ambulantem Notdienst. „Integrierte Notfallzentren“ sollen entscheiden, ob Patienten, die in die Notaufnahme kommen, ambulant oder stationär behandelt werden. (toro)

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