Verbände verlangen Nachbesserungen an Notfallreform
Die Reform der Notfallversorgung ist nach Auffassung von Kassen, Ärzten und weiteren Akteuren des Gesundheitswesens dringend nötig, es bedarf aber deutlicher Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Für eine bessere Patientensteuerung etwa müssen nach Auffassung der Krankenkassen auch an anderer Stelle Strukturen angepasst werden, etwa durch die Krankenhausreform und ein gutes Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz. Die Kassenärzte bezeichnen den Lösungsvorschlag als „mangelhaft“. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) warnte vor „nicht bundesweit einheitlichen Regelungen“. Die Organisationen äußerten sich heute anlässlich der Verbändeanhörung zum Referentenentwurf im Ministerium.
Mit den Integrierten Notfallzentren (INZ), bestehend aus einer Notaufnahme im Krankenhaus, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung sowie einer Ersteinschätzungsstelle, werde eine überfällige Strukturanpassung vorgenommen, sagte die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimannn. Als Dreh- und Angelpunkt für den Erfolg der Reform bezeichnete sie die Etablierung einer verbindlichen und neutralen Ersteinschätzung. Diese dürfe nicht an den Einzelinteressen der Beteiligten scheitern. Ganz entscheidend sei ein bundeseinheitliches Verfahren, das hilfesuchende Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsebene führe. Hierzu empfehle es sich, auf die Vorarbeiten aus der gemeinsamen Selbstverwaltung zurückzugreifen. Ferner brauche es eine „gelingende Krankenhausreform“, eine Stärkung der vertragsärztlichen Versorgung und strukturelle Veränderungen des Rettungsdienstes. Auch der BKK Dachverband hob die Bedeutung einer guten Abstimmung der Ebenen hervor.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) schaut nach eigenen Worten „mit größter Skepsis“ auf den Entwurf. Die Reform werde kaum dazu beitragen, die Notaufnahmen zu entlasten und stehe für ein „Übermaß an zusätzlicher Therapie“. Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) identifizierte „fünf wesentliche Punkte, beginnend bei der Annahme des Notrufs bis hin zur digitalen Datenerfassung der Patienten in der Notaufnahme“, die überarbeitet werden müssten.
Die unparteiischen GBA-Mitglieder sehen es laut Stellungnahme als kritisch an, dass zentrale Strukturanforderungen, wie die Vorgaben für das Personal und die Voraussetzung für die Weiterleitung an Kooperationspraxen, nicht bundesweit einheitlich, sondern teilweise krankenhausindividuell festgelegt werden sollten. „Damit wird die Zielstellung einer bundeseinheitlichen Sicherstellung der Notfallversorgung konterkariert.“ (ter)
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