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Notfallreform: KBV will Änderungen – AOK sieht Nachbesserungsbedarf

10.06.2024 2 Min. Lesedauer

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hält den Gesetzentwurf zur Notfallreform für „übermäßig bürokratisch“ und „unrealistisch“ und verlangt grundlegende Änderungen. „Das kann so nicht funktionieren“, erklärte der KBV-Vorstand heute. Die Vorschläge von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gingen zu Lasten der niedergelassenen Ärzte. Auch der AOK-Bundesverband sieht bei der Reform noch Nachbesserungsbedarf und plädiert für eine enge Abstimmung mit der Klinikreform.

Mit der Notfallreform will die Regierung Rettungsdienste und Krankenhaus-Notaufnahmen entlasten. Nach dem Ende letzter Woche bekannt gewordenen Gesetzentwurf sollen künftig „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) darüber entscheiden, ob Patienten, die in die Notaufnahme kommen, ambulant oder stationär behandelt werden. Die INZ sollen aus der Notaufnahme „ausgewählter Krankenhäuser“, einer Notdienstpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle bestehen.

Der Entwurf sehe unter anderem die Erweiterung der Aufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) durch den Eigenbetrieb von Einrichtungen zur Akutversorgung vor, kritisierte die KBV.  Dies müsse parallel zur Regelversorgung durch die Praxen gestemmt werden. Anstatt die Patienten im ärztlichen Bereitschaftsdienst verbindlich zu steuern und die dafür nötigen Finanzmittel bereitzustellen, würden die Ärzte zusätzlich belastet. Um die notwendige Notfallreform zum Erfolg werden zu lassen, bedürfe es „erheblicher Anpassungen“.    

Anpassungsbedarf sieht auch der AOK-Bundesverband. „Die hausärztlichen Strukturen müssten weiterentwickelt und von starken Leitstellen mit Ersteinschätzungs-Funktion flankiert werden“,  sagte Verbandsvorständin Carola Reimann. Nur dann sei sichergestellt, dass eine notdienstliche Akutversorgung auch ambulant gestemmt werden könne. An den Kosten für diese bessere Infrastruktur müssten auch die Privatversicherten „angemessen“ beteiligt werden. Für das Gelingen einer Reform der Notfallversorgung und das Erreichen der avisierten Einsparpotentiale sei zudem die Synchronisierung mit der parallel laufenden Krankenhausreform entscheidend: „Nur mithilfe einer wirksamen Krankenhausreform, die stationäre Überkapazitäten gezielt und qualitätsorientiert abbaut, kann auch die Notfallreform gelingen“, betonte Reimann. (at)