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NRW startet nächsten Schritt zur Krankenhausreform

17.06.2024 2 Min. Lesedauer

Während Bund und Länder weiter um die Neuordnung der Krankenhauslandschaft streiten, hat Nordrhein-Westfalen (NRW) einen weiteren Schritt seiner Klinikreform eingeleitet. Zum Wochenende informierte die Landesregierung die 310 NRW-Krankenhäuserr sowie Krankenkassen und Kommunen über das anstehende Anhörungsverfahren zu den noch ausstehenden 60 Leistungsgruppen. Die NRW-Reform gilt als Vorbild für den Bund.

Im Mai hatte das Land bereits darüber informiert, ob und welche Leistungen ein Krankenhaus ab 2025 in den Bereichen Allgemeine Innere Medizin, Allgemeine Chirurgie, Intensivmedizin und Geriatrie erbringen darf. Beim nun anstehenden Verfahren erwartet NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann deutlich kontroversere Diskussionen. Bei komplexeren Leistungsgruppen, etwa komplizierten Krebsbehandlungen, werde es teilweise zu deutlichen Konzentrationen kommen. „Nur so wird es gelingen, die bestmögliche stationäre Versorgung für die Patientinnen und Patienten zu erzielen“, so der CDU-Politiker. Ziel bleibe es, bis Jahresende die Versorgungsaufträge verbindlich zu erteilen. Die Beteiligten können bis zum 11. August Stellung nehmen.

Die Landesverbände der Krankenkassen riefen die Beteiligten heute gemeinsam dazu auf, die Reform nach eineinhalb Jahren „intensiver Gespräche über die konkrete Ausgestaltung der Versorgung vor Ort“ jetzt „konsequent und erfolgreich zu Ende zu bringen“. Es gehe um eine „zukunftsfähige, qualitäts- und patientenorientierte Krankenhausstruktur bei guter Erreichbarkeit im Land“, sagte der Vorstandschef der AOK NordWest, Tom Ackermann. Das Land habe gemeinsam mit Kliniken, Ärzten und Krankenkassen „die Qualität zu Maßstab der neuen Krankenhausplanung gemacht“, betonte Matthias Mohrmann, Vorstandsvize der AOK Rheinland/Hamburg. Insbesondere komplexe Eingriffe dürften nur mit ausreichender Expertise erfolgen, um das Risiko von Komplikationen zu verringern und Sterblichkeitsraten zu senken.

Mit der Reform löst sich NRW von der Bettenzahl als Basis der Krankenhausplanung. Ausschlaggebend sind nun konkrete Fallzahlen in medizinischen Leistungsbereichen und Leistungsgruppen. Maßstab sei, dass 90 Prozent der Bevölkerung ein Krankenhaus der Grund- und Notfallversorgung innerhalb von 20 Minuten mit dem Auto erreichen könnten, sagte Laumann. Neben mehr Qualität verspricht er sich von der Neuordnung auch ein Ende des „ruinösen Wettbewerbs um Patienten, Fallzahlen und Personal“. Für die Umsetzung stelle NRW rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Die Krankenkassen forderten das Land auf, der Pflicht zur Finanzierung der Krankenhaus-Investitionskosten „ausreichend und dauerhaft nachzukommen“. (toro)