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AOK erleichtert Eintrag ins Organspende-Register

16.08.2024 3 Min. Lesedauer

Weniger Hürden beim Eintrag ins Organspende-Register: AOK-Versicherte können ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende jetzt einfacher dokumentieren. Eine neue Funktion der Versicherten-App „AOK Mein Leben“ ermöglicht ab sofort den Eintrag in das Online-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Bfarm).

Damit bietet die AOK ihren Mitgliedern einen weiteren Zugangsweg zu dem im März gestarteten Register. Bislang haben sich laut Bfarm erst 145.712 Menschen dort eingetragen. „Das entspricht knapp 0,2 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. „Hier gibt es also noch sehr viel Potenzial.“ Auch CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger sprach sich für eine Registrierung per App aus.

„Mit der Platzierung der neuen Funktion auf der Startseite unserer App wollen wir unsere Versicherten motivieren, ihre persönliche Entscheidung zum Thema Organspende im Online-Register zu dokumentieren“, betonte Reimann. Im Falle des Falles müsse dann kein Ausweis mehr gesucht oder der mutmaßliche Wille durch die Angehörigen ermittelt werden. Reimann hofft, dass mit der Einführung der elektronischen Patientenakte für alle Anfang 2025 die Aufmerksamkeit für die neue Option weiter steige.

Auch der CSU-Bundestagsabgeordnete Pilsinger beklagte die geringe Resonanz auf das Register und forderte eine einfachere Registrierung per App. „Weniger als 150.000 Einträge innerhalb von fünf Monaten sind schlichtweg zu wenig, um die geringe Anzahl an Organspenden und Transplantationen merklich zu steigern“, sagte Pilsinger G+G. „Statt bewusst hohe Hürden zu setzen“, müsse das Bundesgesundheitsministerium „einfache und niedrigschwellige Möglichkeiten zur Eintragung schaffen“. Dem Ministerium scheine nicht daran gelegen, dass „das viel zu spät gestartete Register“ genutzt werde.

Das Organspende-Register ist ein zentrales elektronisches Verzeichnis, in dem alle Bürger ihre Entscheidung festhalten können. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert werden. In den ersten Monaten nach dem Start waren Einträge nur mittels eID-Funktion des Personalausweises möglich; jetzt kommt die Anmeldung mittels GesundheitsID der gesetzlichen Krankenkassen als neue Möglichkeit hinzu.

Angesichts der geringen Organspende-Zahlen in Deutschland hatte der Bundesrat Anfang Juli einen neuen Anlauf für eine Widerspruchslösung gestartet. Danach sollen alle als mögliche Organspender gelten, die zu Lebzeiten einer Spende nicht widersprochen haben. Ein ähnlicher Vorstoß war 2020 im Bundestag gescheitert. (at)

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