Corona-Schulden: Druck auf Ampel wächst
Der Druck auf die Bundesregierung zur Rückzahlung milliardenschwerer Corona-Schulden an die Pflegekassen wächst. Bayern drohte nun mit Klage. „Wenn der Bund bei den anstehenden Haushaltsverhandlungen diesen Fehler nicht umgehend glattzieht, werden wir eine Klage prüfen“, kündigte Klaus Holetschek, CSU-Fraktionschef im bayerischen Landtag, laut Medienberichten an.
Auch Kassen, Arbeitgeber und Sozialverbände sehen die Ampel in der Pflicht, das Geld zurückzuzahlen. „Den Pflegekassen steht das Wasser bis zum Hals“, warnte die Diakonie. Laut Kassen schuldet der Bund der sozialen Pflegeversicherung (SPV) fast sechs Milliarden Euro für Zusatzaufgaben in der Pandemie. Ohne dieses Geld drohe 2025 ein weiterer Sprung der Pflegebeiträge um 0,3 Prozentpunkte, rechnete DAK-Chef Andreas Storm vor.
In der „Bild“ appellierte Storm an die Regierungskoalition, einen Nachtragshaushalt von sechs Milliarden Euro aufzustellen, um die Schulden zu begleichen. Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands BDA, kritisierte den zunehmenden „Nettoklau“ bei Löhnen und Gehältern. „Die Politik der klebrigen Finger auf Kosten der Beitragszahler muss ein Ende haben“, sagte er ebenfalls in der „Bild“. „Wir Arbeitgeber fordern schon lange den Ausgleich der pandemiebedingten Zusatzkosten durch den Bund von knapp sechs Milliarden Euro.“
Die Arbeiterwohlfahrt (Awo) warf der Regierung „politisches Versagen“ vor. Durch das Einbehalten des Geldes verschärfe sie die „ohnehin katastrophale finanzielle Lage der Pflege“, erklärte Awo-Präsidentin Kathrin Sonnenholzner. Der Ausgleichsfonds der SPV sei „keine Selbstbedienungskasse des Bundes“, kritisierte der Sozialverband Deutschland (SoVD). Die sechs Milliarden Euro würden „dringend für Leistungen der Pflegebedürftigen gebraucht“, betonte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Auch Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, ermahnte die Politik, die Rechnung zu begleichen: Andernfalls drohe der SPV 2025 „eine Milliardenlücke“.
Die damalige Bundesregierung hatte 2020 die Pflegekassen verpflichtet, verschiedene Maßnahmen zur Pandemiebewältigung wie Corona-Tests oder -Prämien aus dem SPV-Ausgleichsfonds zu finanzieren. Laut einem aktuellen Rechtsgutachten für die DAK handelte es sich um einen „verfassungswidrigen Zugriff“ auf die Beiträge. Der Bund müsse das Geld zurückzahlen, so die Juristin Dagmar Felix. In ihrem Koalitionsvertrag hatten die Ampelparteien dies auch zugesagt, aber ihr Versprechen bisher nicht eingelöst. (cm)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.