Herzspezialisten plädieren für bessere Patientensteuerung
Deutschlands Kardiologen sorgen sich um die Versorgung von Herzpatienten in Krisen- und Umbruchzeiten. Damit diese sichergestellt werden könne, setzen sie unter anderem auf eine bessere Patientensteuerung, etwa durch eine hausarztzentrierte Versorgung, geht aus einem heute von der Deutschen Herzstiftung vorgelegten Papier hervor.
Nötig sei die Einführung verbindlicher Überweisungsvorbehalte mit dem Ziel der bedarfsgerechten Inanspruchnahme niedergelassener Kardiologen. Auch der Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin der Goethe-Universität Frankfurt, Ferdinand Gerlach, macht sich für die hausarztzentrierte Versorgung stark. Dadurch werde auch verhindert, „dass Praxen oder Notaufnahmen von Patienten, die dort gar nicht hingehören, regelrecht verstopft werden“, erklärte er heute gegenüber G+G.
Neben mehr Patientensteuerung führen die Herzstiftung und der Bundesverband niedergelassener Kardiologen (BNK) vier weitere Bereiche für die Sicherstellung der kardiologischen Versorgung an. Dazu gehören „Prävention und Gesundheitskompetenz“ und ein „Intensivieren der ambulanten Versorgung“. Zudem soll die stationäre Versorgung unter anderem durch die Bildung von Zentren gestärkt werden. Auch Weiterbildungsprogramme für Ärzte im ländlichen Raum gehören zum Katalog.
„Für Herzpatienten muss – besonders in akuten Notsituationen – der Zugang zur kardiologischen Versorgung sichergestellt sein“, betonte der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Herzstiftung, Thomas Voigtländer, mit Blick auf mögliche Schließungen von Kliniken oder Fachabteilungen durch die Krankenhausreform. Nach Worten des BNK-Vorstandsvorsitzenden Norbert Smetak bietet sich hierdurch „die einmalige Chance für eine zukunftsfähige und vor allem bedarfsgerechte Umgestaltung der ambulanten und stationären Versorgung, die den Bedürfnissen chronisch herzkranker Menschen gerecht wird“.
Bereits gestern hat der Verband der Ersatzkassen (Vdek) ein Konzept namens „persönliches Ärzteteam“ zur Patientensteuerung vorgelegt. Dieses sieht vor, dass jeder gesetzlich Krankenversicherte für sein persönliches Ärzteteam einen Hausarzt und bis zu drei grundversorgende Fachärzte auswählen kann. Die Entscheidung für ein solches Team solle verbindlich zunächst für ein Jahr gelten. Von reinen Hausarztmodellen hält der Vdek nach Angaben seiner Vorstandschefin Ulrike Elsner nichts.
Die AOK fordert in ihren „Positionen zur Gesundheitspolitik nach der Bundestagswahl“ ebenfalls eine effizientere ambulante Versorgung. Dazu müsse „der hausärztliche Versorgungsauftrag zu einer patientenorientierten, niedrigschwelligen, gesamtheitlichen und kontinuierlichen Primärversorgung weiterentwickelt und die interprofessionelle Zusammenarbeit durch gezielte Regelungen des Gesetzgebers unterstützt werden“ . Laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes sind für 48 Prozent Gesundheit und Pflege das wichtigste politische Handlungsfeld. 53 Prozent finden einen schnellen Arzttermin wichtiger als die freie Arztwahl. (ter)
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