Lauterbach plant umfassenden Umbau der Pflege-Infrastruktur
Um langfristig die Pflegestrukturen in Deutschland zu sichern, will die Bundesregierung die Befugnisse für Pflegefachpersonen ausbauen und somit die Attraktivität der Pflegeberufe steigern. Länder und Kommunen sollen stärker in den Auf- und Ausbau der Pflege-Infrastruktur eingebunden werden. Niedrigschwellige – mitunter ehrenamtlich organisierte – Betreuungsangebote wie Hilfe bei der Haushaltsführung und Tagesbetreuungsgruppen sollen stärker gefördert werden, um insbesondere pflegende Angehörige zu entlasten. Diese Kernziele formuliert das Bundesgesundheitsministerium in seinem Referentenentwurf für ein „Pflegekompetenzgesetz“ (PKG), der G+G vorliegt. Flankiert werden die Neuregelungen durch „Maßnahmen zur Entbürokratisierung und zur Vereinfachung des geltenden Rechts“.
Pflegekräfte sollen künftig über die bisherigen Regelungen hinaus „– abgestuft nach der jeweils vorhandenen Qualifikation – selbstständig erweiterte heilkundliche Leistungen in der Versorgung erbringen können“. Das PKG setzt hier auf das Pflegestudium-Stärkungsgesetz auf, das die akademische Pflegeausbildung ab 2025 auf eine neue Grundlage gestellt hat. Von den neuen Regelungen sollen aber nicht nur Pflegekräfte mit Bachelor- oder Masterabschluss profitieren, sondern auch jene, die ihre Kenntnisse „im Rahmen von qualifizierten Weiterbildungen erworben“ haben. Wer welche Leistung erbringen darf, soll über gesetzlich verankerte Rahmenverträge geregelt werden.
Kommunen erhalten laut der Vorlage „mehr verbindliche Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Zulassung von Pflegeeinrichtungen“, müssen aber die Empfehlungen der Landes- und der regionalen Pflegeausschüsse vor Abschluss eines Versorgungsvertrages beachten. Die Pflegekassen sollen „die Entwicklung der regionalen pflegerischen Versorgungssituation regelmäßig evaluieren und die an der Versorgung Beteiligten über ihre Erkenntnisse informieren“. Zudem soll die Versorgung in gemeinschaftlichen Wohnformen künftig in sektorenübergreifenden Verträgen geregelt werden können. „Diese Mischformen“ seien nicht immer eindeutig der ambulanten oder stationären Pflege zuzuordnen und erschwerten „den Pflegekassen die Entscheidung, welche Leistungen den Pflegebedürftigen zustehen“. Schließlich soll die Pflegeberatung in Zukunft „einheitlich, gemeinsam und kassenartenübergreifend“ organisiert werden.
Laut Gesetzentwurf bescheren die Maßnahmen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) nach etwa vier Jahren Minderausgaben von rund 154 Millionen Euro jährlich. Ein am Donnerstag vorgelegtes Prognos-Gutachten im Auftrag der AOK beziffert den Anstieg des Finanzbedarfs in der Pflegeversicherung von aktuell 59 Milliarden Euro auf 93 Milliarden Euro im Jahr 2030 und auf insgesamt 226 Milliarden Euro bis 2060. (rbr)
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