Gesundheitsausschuss billigt höheren Pflegebeitrag
Trotz Koalitionsbruch hat der Gesundheitsausschuss den Weg für eine Beitragserhöhung der Sozialen Pflegeversicherung (SPV) frei gemacht. Der Ausschuss nahm heute eine Verordnung der Regierung mehrheitlich zur Kenntnis, wonach der Beitragssatz ab Januar um 0,2 Prozentpunkte steigen soll.
Die Anhebung führt laut Vorlage jährlich zu Mehreinnahmen in Höhe von rund 3,7 Milliarden Euro. Mit dem höheren Beitrag sei die Finanzierung der gesetzlich vorgesehenen Pflege-Leistungen ab dem Jahr 2025 gesichert, heißt es dort weiter. Trotz der geplanten Beitragssatzerhöhung rechnen die Kassen jedoch bereits im Frühjahr mit Finanzproblemen in der SPV.
Die Erhöhung werde „höchstens zur Deckung des Finanzbedarfs in die nächste Legislatur hinein reichen“, sagte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Auf keinen Fall sei sie ausreichend, um die Liquidität bis Ende 2025 sicherzustellen. Dies unterstreiche den „Handlungsdruck“ für die nächste Regierung.
Der Beitragssatz der Pflegekassen kann vom Bundesgesundheitsministerium per Verordnung festgelegt werden. Die Verordnung muss aber Bundestag und Bundesrat passieren. Angesichts des Bruchs der Ampelkoalition hat das Gesundheitsministerium das Verfahren beschleunigt. Die Verordnung muss daher im Gesundheitsausschuss des Bundestages und im Plenum nicht debattiert und abgestimmt werden.
Reimann kritisierte, „die notwendige Erhöhung des Beitragssatzes“ sei „viel zu spät eingefädelt worden“. Nach Ampel-Aus müsse diese nun „mit heißer Nadel gestrickt werden“. Die Erhöhung reiche definitiv nicht aus, um die drohende Zahlungsfähigkeit einzelner Kassen im Frühjahr zu vermeiden, schrieb DAK-Chef Andreas Storm auf X.
Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) geht davon aus, dass die geplante Erhöhung für 2025 nicht genügt. „Wir haben auch darauf gedrungen, dass der Beitragssatz noch stärker erhöht wird“, sagte GKV-SV-Vorstandschefin Doris Pfeiffer auf der Verwaltungsratssitzung am vergangenen Donnerstag. Falls bei einzelnen Kassen die Gelder nicht mehr ausreichten, um Pflegeleistungen zu bezahlen, gebe es eine Finanzhilfe – „eine Art Vorschusszahlung“ – aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung. Eine Situation, in der Pflegebedürftigen ihre Leistungen nicht mehr bekämen, wäre „wirklich dramatisch“. Das sollte sich die Politik „auf keinen Fall leisten“, warnte Pfeiffer. (at)
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