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Poolarzt-Urteil: Länder und KBV fordern vom Bund schnelle Lösung

25.10.2023

Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Poolärzten drohen Patienten vor allem im Südwesten Abstriche beim ärztlichen Bereitschaftsdienst. Bundesländer und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) dringen daher auf eine schnelle Gesetzeslösung.

Die KBV teilte G+G heute auf Anfrage mit, man werde sich mit einem entsprechenden Vorstoß an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wenden. Auch der Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Manfred Lucha (Grüne), forderte vom Bund „zeitnah“ eine gesetzliche Grundlage, um Poolärzte von der Sozialversicherungspflicht zu befreien.

Das BSG hatte gestern entschieden, dass ein Zahnarzt, der freiwillig als sogenannter Poolarzt Notdienste übernahm, der Sozialversicherungspflicht unterlag. Lucha und betroffene Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) gehen davon aus, dass das Urteil auch auf Poolärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst übertragbar ist. Dabei handelt es sich um Nicht-Vertragsärzte wie Ruheständler oder Klinikärzte, die freiwillig im ambulanten Notdienst mitarbeiten.

Die BSG-Entscheidung habe „dem ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg in seiner jetzigen und gut funktionierenden Form die rechtliche Grundlage entzogen“, erklärte Lucha. Kritik übte der Grünen-Politiker am Bund. Die Länder hätten diesen bereits im Vorfeld des Urteils aufgefordert, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um Poolärzte von der Versicherungspflicht auszunehmen. Der Bund habe dem jedoch eine Absage erteilt, kritisierte Lucha. „Ich erwarte jetzt für die Bereitschaftsdienstpraxen zeitnah eine Lösung vom Bund.“ Die KBV verwies auf die Krankenhäuser. Dort seien die Ärzte im Notdienst bereits von der Versicherungspflicht befreit.

Als Reaktion auf das Urteil kündigte die KV Baden-Württemberg (KVBW) an, die Mitarbeit von Poolärzten sofort zu beenden und den Bereitschaftsdienst einzuschränken. Die KVBW sprach von einer „Notbremse“, bis es Rechtssicherheit gebe. Ähnliche Schritte erwägt die KV in Rheinland-Pfalz. Der Ärzteverband Medi Baden-Württemberg warnte vor einem „Zusammenbruch des Notdienstes“ vor allem in der Landeshauptstadt Stuttgart. Poolärzte spielen regional eine sehr unterschiedliche Rolle. In Baden-Württemberg übernehmen die rund 3.000 Poolärzte bisher 40 Prozent der Dienste in den Notfallpraxen und der dringenden Hausbesuche. In Rheinland-Pfalz stellen Poolärzte laut Mitteilung etwa ein Drittel der im Bereitschaftsdienst tätigen Mediziner. (cm)

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