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Rechnungshof geht hart mit Lauterbach-Plänen ins Gericht

03.09.2024 3 Min. Lesedauer

Der Bundesrechnungshof (BRH) stärkt den Krankenkassen in ihrer Kritik an Kernplänen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den Rücken. In einem neuen Bericht für den Haushaltsausschuss, der G+G vorliegt, üben die Rechnungsprüfer scharfe Kritik an Lauterbachs Absicht, die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Milliardenkosten für die Klinikreform zu belasten. Auch die geplante Aufhebung der Hausarzt-Budgets stößt beim BRH auf Unverständnis. Bei der Pflege mahnt er dringend Reformen an. „Die klaren Worte des Bundesrechnungshofes sollten die Politik endlich wachrütteln“, meinte der Verband der Ersatzkassen. „So kann es nicht weitergehen“, erklärte DAK-Chef Andreas Storm.

Bei der geplanten Klinikreform will Lauterbach die GKV-Beitragszahler von 2026 bis 2035 jährlich mit weiteren 2,5 Milliarden Euro für den Transformationsfonds zum Umbau der Kliniklandschaft zur Kasse bitten. Nicht nur die Kassen wehren sich gegen die Pläne, auch der BRH lehnt diese ab: „Die Finanzierung von Krankenhausstrukturen ist nicht Aufgabe der GKV“, betont er in seinem Bericht. Die Kassen seien nur für die Kosten der Behandlungen ihrer Versicherten und die Betriebsausgaben der Kliniken zuständig. Die Finanzierung der Krankenhausinfrastruktur obliege hingegen den Ländern, so die Prüfer. Diese hätten ihre Investitionspflicht vernachlässigt.

Zugleich wendet sich der BRH gegen Lauterbachs Absicht, die Honorarbudgets der 55.000 Hausärzte aufzuheben. Lauterbach begründet dies damit, die hausärztliche Versorgung flächendeckend auch in strukturschwachen Regionen sichern zu wollen. Dem widersprach der BRH. Die Entbudgetierung schaffe in unterversorgten Gebieten keinen spürbar finanziellen Vorteil.

Auch der AOK-Bundesverband sieht die Pläne kritisch. Er befürchtet, dass insbesondere die „ohnehin gut versorgten, großstädtischen Regionen“ von der Entbudgetierung profitieren und sich die Versorgung auf dem Lande sogar verschlechtert. Der BRH schlägt vor, die Entbudgetierung gezielt „auf Regionen mit erheblichen Versorgungsproblemen zu beschränken“. Eine Entbudgetierung der Fachärzte lehnt er ab.

„Enormen Handlungsdruck“ sehen die Prüfer in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Diese steuere auf ein Milliardendefizit zu. Mit „kosmetischen Maßnahmen“ sei es nicht getan, warnt der BRH. Um den Fortbestand der SPV zu sichern, brauche es kurzfristig eine dauerhafte Verbesserung ihrer Finanzierung. Entsprechende Maßnahmen sollten noch vor der nächsten Bundestagswahl ergriffen werden. (cm/sev)