„Recht auf Vergessen“ bei Krebs gefordert
Gesetzliche Regelungen „zum Recht auf Vergessenwerden“ für Menschen mit überstandener Krebserkrankung fordern der Verein Survivor Deutschland und die Deutsche Kinderkrebsstiftung. Auch Jahrzehnte später erlebten die Betroffenen „viele soziale und finanzielle Benachteiligungen“, kritisierte heute Eva Wild, Vorstandsmitglied des Vereins Survivor Deutschland, bei der Vorstellung des gemeinsamen Positionspapiers.
Dem Verein zufolge hat die überwiegende Mehrheit mit 77 Prozent mindestens eine Form der Benachteiligung durch ihre Krebsdiagnose im Kindes- und Jugendalter erfahren. Deutschland sei hinsichtlich der Rechtslage in Europa „Schlusslicht“.
Die Dringlichkeit schützender Gesetze untermauerte Wild, selbst krebsbetroffen, mit Zahlen. Inzwischen gebe es rund 40.000 Krebsüberlebende und die Zahl sei noch weiter steigend, so Wild. Jährlich erkrankten 2.200 Kinder und Jugendliche an Krebs. Diskriminierungen hätten die mehr als hundert befragten Betroffenen zu mehr als 50 Prozent besonders bei Versicherungen erfahren, knapp ein Drittel habe Nachteile am Arbeitsplatz erlebt und darüber hinaus habe es Schwierigkeiten bei Gesundheitstests für eine Verbeamtung sowie Adoptionen gegeben.
Die meisten Benachteiligungen träten mehr als fünf Jahre nach der Diagnose auf, „obwohl die Überlebensraten in diesem Zeitraum der Allgemeinbevölkerung ähneln“, führte Kinderonkologin Ulrike Hennewig aus. Dabei entbehrten Diskriminierungen aufgrund eines vermeintlichen Rückfallrisikos einer medizinischen Grundlage und sollten von Versicherungen kritisch hinterfragt werden, so die Ärztin.
Während zahlreiche europäische Länder, darunter Frankreich, Spanien und Belgien, nach Angaben der Deutschen Kinderkrebsstiftung bereits gesetzliche Regelungen zum „Recht auf Vergessenwerden“ getroffen haben, würden in Deutschland Krebsüberlebende auch noch mehrere Jahre nach ihrer Heilung nicht ausreichend vom Gesetzgeber geschützt, obwohl das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Diskriminierung verbietet.
Eine EU-Richtlinie, die die Mitgliedsstaaten bis Ende dieses Jahres umsetzen müssten, schreibe zudem vor, dass spätestens 15 Jahre nach einer Krebstherapie bei Verbraucherkrediten keine Benachteiligung mehr erfolgen dürfe, betonte Felix Pawlowski von der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs. „Wir würden uns wünschen, dass die zukünftige Regierung sich diese EU-Richtlinie zum Vorbild nimmt, um eine umfassende Regelung für Deutschland zu finden.“ (imo)
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