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Reform der Notfallversorgung soll Krankenhäuser entlasten

06.06.2024 3 Min. Lesedauer

Die Bundesregierung will Rettungsdienste und Krankenhaus-Notaufnahmen entlasten. Künftig sollen „Integrierte Notfallzentren“ (INZ) darüber entscheiden, ob Patienten, die in die Notaufnahme kommen, ambulant oder stationär behandelt werden. Knapp sechs Monate nach ersten Eckpunkten zur Reform der Notfallversorgung liegt jetzt ein Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Danach sollen mit den Rettungsleitstellen vernetzte „Akutleitstellen“ bei den Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) die Hilfesuchenden steuern. Ambulante Erstversorgung soll rund um die Uhr zur Verfügung stehen.

Die INZ bestehen laut BMG-Entwurf, der G+G vorliegt, aus der Notaufnahme „ausgewählter Krankenhäuser“, einer KV-Notdienstpraxis im oder am Krankenhausstandort und einer zentralen Ersteinschätzungsstelle. Ein wesentliches Kriterium für die Standortwahl: INZ sollen für mindestens 95 Prozent der Menschen in einer Krankenhausplanregion in 30 Minuten Fahrzeit erreichbar sei. Die sektorenübergreifende Kooperation soll eine „bedarfsgerechte ambulante medizinische Erstversorgung“ sicherstellen und verhindern, dass Patienten unnötig stationär aufgenommen werden. An geeigneten Standorten sollen auch spezielle INZ für Kinder und Jugendliche geschaffen werden

Die an ein INZ angedockten KV-Notdienstpraxen müssten an Wochenenden und Feiertagen von 9 bis 12 Uhr, montags, dienstags und donnerstags von 18 bis 21 Uhr sowie mittwochs und freitags von 14 bis 21 Uhr geöffnet sein. Optional können niedergelassene Ärzte über „Kooperationspraxen“ an die INZ angebunden werden. Der BMG-Entwurf definiert auch den Sicherstellungsauftrag für die notdienstliche Erstversorgung genauer. Danach müssten die niedergelassenen Vertragsärzte 24 Stunden täglich „eine telemedizinische und eine aufsuchende Versorgung bereitstellen“. Für Hausbesuche könnte auch „qualifiziertes nichtärztliches Personal“ eingebunden werden.

Die „Akutleitstellen“ bei der KV sollen Menschen, die sich über die zentrale KV-Nummer 116117 melden, vorrangig in reguläre Arztpraxen vermitteln und bei lebensbedrohlichen Notfällen die Rettungsleitstelle einschalten. Telefonisch müsste die Akutleitstelle rund um die Uhr und „spätestens innerhalb von drei Minuten in 75 Prozent der Anrufe und zehn Minuten in 95 Prozent der Anrufe“ erreichbar sein.

Der Hausärzteverband kritisierte die Pläne in einer ersten Reaktion: „Hier sollen Parallelstrukturen mit Personal aufgebaut werden, das es aktuell schlicht und einfach nicht gibt.“ Der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge sagte, der Reformentwurf komme viel zu spät: „Inmitten der Ungewissheit, welche Häuser nach der Krankenhausreform überhaupt weiterbestehen werden, werden die neuen Integrierten Notfallzentren nur schwer planbar sein.“ (toro)

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