Ampel will Proteste vor Abtreibungspraxen verbieten
Die Bundesregierung will schwangeren Frauen einen ungehinderten Zugang zu Behandlungszentren für Schwangerschaftsabbrüche und Beratungsstellen ermöglichen. Proteste von Abtreibungsgegnern vor solchen Einrichtungen sollen künftig mit Bußgeldern geahndet werden. Das Kabinett gab dazu heute grünes Licht für einen Entwurf von Bundesfamilienministerin Lisa Paus zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes.
Hintergrund der geplanten Regelung: In der Vergangenheit hätten Abtreibungsgegner Frauen vor Anlaufstellen für Schwangere angesprochen, unter Druck gesetzt und mit „verstörenden Inhalten konfrontiert“. Künftig sollen solche „Gehsteigbelästigungen“ als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Vor Kliniken und Praxen habe die „Meinungsfreiheit ihre Grenzen“, begründete Paus die Neuregelung. Die Grünen-Politikerin fügte hinzu: „Wir stärken die Rechte von Schwangeren und gehen einen wichtigen Schritt für die Selbstbestimmung der Frau.“ Der vorgelegte Gesetzentwurf folge dem Wunsch der Länder nach einer bundeseinheitlichen Regelung. Neben Schwangeren sollen auch Schwangerschaftsberater, Mediziner und ihr Personal vor Abtreibungsgegnern geschützt werden. „Diese Belästigungen sind nicht hinnehmbar“, sagte Paus.
Man habe das Spannungsverhältnis zwischen den Grundrechten ratsuchender Frauen und dem Recht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Absprache mit Justiz- und Innenministerium genau gegeneinander abgewogen, betonte die Ressortchefin. Unter anderem sind künftig „nicht hinnehmbare Verhaltensweisen“ in einem Umkreis von 100 Metern um die Eingangsbereiche von Beratungs- oder Behandlungsstellen verboten, wenn diese den Zugang beeinträchtigen. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Der Entwurf, über den als nächstes der Bundestag berät, enthält außerdem Änderungen bei statistischen Erhebungen zu Schwangerschaftsabbrüchen. Bisher werden Daten nur auf Bundes- und Länderebene ausgewertet. Damit die Bundesländer ihren Versorgungsauftrag besser erfüllen können, soll auch die regionale Verteilung von Schwangerschaftsabbrüchen erfasst und ausgewertet werden.
Im dritten Quartal 2023 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamts bundesweit 26.600 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet. Im gesamten Jahr 2022 registrierten die Behörden 103.927 Abbrüche. Die Zahl der „Gehsteigbelästigungen“ wird von der Polizeilichen Kriminalstatistik bislang nicht ausgewiesen. (fb)
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