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Regierung will Suizidrate senken und Pflegeberuf aufwerten

18.12.2024 3:00 Min. Lesedauer

Trotz Ampel-Aus hat das Bundeskabinett noch grünes Licht für zwei gesundheitspolitische Vorhaben gegeben. In seiner letzten Sitzung in diesem Jahr stimmte die Ministerrunde einem Entwurf zum Pflegekompetenzgesetz (PKG) und einem Gesetzentwurf zur besseren Suizidprävention zu. Mit dem PKG soll die Pflege als Heilberuf mit eigenen Befugnissen aufgewertet werden. Das Suizidpräventionsgesetz will Hilfsangebote für Menschen in kritischen Lebenslagen besser vernetzen und koordinieren. Angesichts der fehlenden Mehrheit im Bundestag nach Bruch der Ampel-Koalition haben beide Entwürfe kaum Chancen auf eine Verabschiedung vor der geplanten Neuwahl am 23. Februar.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gab sich dennoch optimistisch. Er gehe davon aus, dass die beiden Vorhaben eine Mehrheit in dieser oder „sehr schnell“ in der nächsten Legislaturperiode finden würden, sagte der SPD-Politiker nach der Kabinettssitzung. Die beiden Gesetze fänden „in weiten Teilen“ auch die Zustimmung der Opposition. Mit dem Pflegekompetenzgesetz würden Pflegefachkräfte in ihrer Arbeit aufgewertet, Ärzte entlastet und Pflegebedürftige erhielten die nötige professionelle Zuwendung, betonte Lauterbach. „Pflege kann mehr, als sie bislang darf.“ Angesichts des steigenden Pflegebedarfs in einer alternden Gesellschaft müssten die Kompetenzen gezielt dort eingesetzt werden, wo sie vorhanden seien und gebraucht würden. Die Pflegebevollmächtigte der Regierung, Claudia Moll (SPD), nannte das Gesetz ein „richtiges und wichtiges Vorhaben“. Es sollte nun zügig im Bundestag verabschiedet werden.

Der Entwurf sieht neben der Kompetenzerweiterung von Pflegekräften auch neue Formen der Organisation von Pflege vor. So sollen innovative Wohnformen für Pflegebedürftige gefördert werden, zudem sollen niedrigschwellige Betreuungsangebote vor Ort weiterentwickelt werden. Auch sollen die Kommunen in der Pflege vor Ort eine stärkere Rolle spielen. Angestrebt wird eine engere Zusammenarbeit zwischen den Städten und Gemeinden und den Pflegekassen, die Daten austauschen sollen, um die Versorgung besser zu planen.    

Das Gesetz zur Suizidverhinderung zielt darauf ab, die Rate von Selbsttötungen in Deutschland zu senken. Prävention habe dazu beigetragen, die Zahl der Suizide seit den 1980er Jahren zu halbieren, heißt es im Gesetzentwurf. Allerdings scheine dieser positive Trend gebrochen. In den Jahren 2022 und 2023 habe es einen Anstieg der Zahlen gegeben. Kernstück des Vorhabens ist der Aufbau einer Bundesfachstelle für Suizidprävention und die Konzeptionierung einer bundesweiten Rufnummer für Betroffene. „10.000 Menschen nehmen sich jedes Jahr bei uns das Leben. Das können wir nicht weiter hinnehmen“, sagte Lauterbach. (at)

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