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AOK: Vulnerable Gruppen besser im Finanzausgleich abbilden

14.05.2024 2 Min. Lesedauer

Die jüngsten Gutachten des Bundesamtes für Soziale Sicherung (BAS) zum morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) haben die Debatte um Nachbesserungen an dem Finanzmechanismus neu entfacht. Der AOK-Bundesverband sieht sich in seinen Rufen bestärkt, auch sozioökonomische Merkmale aufzunehmen, um gerade vulnerable Gruppen besser zu berücksichtigen.

Dies könne die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA deutlich erhöhen, betonte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Jens Martin Hoyer heute. Er forderte, dem zuständigen Fachbeirat beim BAS zügig die notwendigen Daten zur Verfügung zu stellen, um eine solche Weiterentwicklung des RSA empirisch zu überprüfen. „Die Ampel-Koalition sollte daher noch in dieser Legislaturperiode die gesetzlichen Regelungen für die Datenbereitstellung auf den Weg bringen“, so Hoyer.

In seinem Ende vergangener Woche vorgelegten Gutachten zur Regionalkomponente kommt der BAS-Beirat zu dem Ergebnis, dass zusätzliche versichertenbezogene Informationen geeignet seien, die Zielgenauigkeit des Morbi-RSA merklich zu verbessern. Als Beispiele nennt er Daten zu Arbeitslosigkeit, Altersarmut, Versichertenstatus, Zuzahlungsbefreiung, Krankenhausverweildauer oder zum höchsten Bildungsabschluss. Die Experten halten dafür eine empirische Überprüfung für erforderlich.

Hoyer verwies auf die wissenschaftlichen Vorarbeiten des Forschungsinstituts für Medizinmanagement EsFoMed und des Lehrstuhls für Medizinmanagement der Universität Duisburg-Essen. Das von der AOK beauftragte Gutachten unter Leitung des Gesundheitsökonomen Jürgen Wasem hatte bereits 2022 „gravierende Mängel“ im Morbi-RSA bei der Berücksichtigung vulnerabler Versichertengruppen offenbart. Demnach erhalten Krankenkassen für Pflegebedürftige, Härtefälle, Langzeitarbeitslose und Erwerbsminderungsrentner deutlich weniger Geld aus dem Gesundheitsfonds, als sie tatsächlich ausgeben. Auch bisherige Korrekturen wie die 2021 eingeführte Regionalkomponente hätten die Unterdeckung nicht beendet.

Die AOK-Gemeinschaft sieht durch die Experten auch ihre Einwände gegen die Einführung einer „Manipulationsbremse“ bestätigt. So untersuchte der Beirat in einem zweiten Gutachten die Folgen des Ausschlusses von Risikogruppen im Jahresausgleich (HMG-Ausschluss). Darin äußern sich die Wissenschaftler kritisch zu der diskutierten „Manipulationsbremse“. Diese würde die Finanzplanung der Kassen erschweren. Obendrein bestehe die Gefahr, dass das Ausschlussverfahren Risikoselektionsanreize gegen bestimmte Versichertengruppen verstärken könne. (cm)

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