Klinikreform und Digitalisierung: Sachverständige fordern mehr Mut
Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege (SVR) geht mit dem Gesundheitswesen in Deutschland hart ins Gericht. Der seit Jahren beklagte Fachkräftemangel sei auf regionale Fehlverteilungen, ineffizienten Personaleinsatz sowie auf eine „erschreckend beschränkte Nutzung digitaler Technologien“ zurückzuführen, konstatierten die Gesundheitsweisen nach ihrer Sitzung am Donnerstag.
Als Dreh- und Angelpunkt zur Behebung der Engpässe nannte der SVR die Krankenhausreform sowie die geplanten Gesetze zur Digitalisierung. Analysen für ein SVR-Gutachten zum Fachkräftedefizit zeigten, „dass das Problem sich nicht isoliert von anderen Handlungsbedarfen im Gesundheitswesen angehen lässt“, betonte der SVR-Vorsitzende Michael Hallek. Gefordert sei ein „umfassendes Maßnahmenbündel“. Notwendig sei eine „echte Restrukturierung der Krankenhauslandschaft“, ebenso wie ein ehrgeiziges Vorgehen bei der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung. Dabei biete die EU-Datenschutzgrundverordnung gute Möglichkeiten, die Sicherheit von Gesundheitsdaten zu erhöhen und sie zugleich verantwortlicher Nutzung zugänglich zu machen. Würden diese Reform-Vorhaben wieder „bis zur Wirkungslosigkeit geschreddert“, litten darunter vor allem Fachkräfte sowie Patientinnen und Patienten.
Vier zentrale Punkte sieht der SVR in Übereinstimmung mit dem Sachverständigenrat für Wirtschaft als wichtig an, um den Qualitätswettbewerb im Kliniksektor zu stärken und die Bedarfsgerechtigkeit der Versorgung zu steigern. Für eine Strukturbereinigung sei die gerade durch den Gesetzgeber beschlossene Verlängerung des „Strukturfonds“ ein geeignetes Instrument um Schließungen, Konzentrationen und Umwandlungen zu befördern. „Er sollte künftig aber stärker auf den Kapazitätsabbau konzentriert werden“, lautet die Empfehlung. Mit den Kassen vereinbarte Sicherstellungszuschläge könnten den regionalen Versorgungsbedarf berücksichtigen. Zudem sollten sich PKV-Versicherte am Strukturfonds finanziell beteiligen, entweder über einen Pflichtbeitrag oder über Steuermittel aus dem Bundeshaushalt.
Die Krankenhausfinanzierung gelte es vom bisherigen dualen auf ein monistisches System umzustellen. Die Investitionskosten würden dann nicht wie bislang von den Ländern, sondern von den Krankenkassen finanziert, wobei diese Mittel aus einem erhöhten Steuerzuschuss an den Gesundheitsfonds stammen könnten. Zudem solle die Ambulantisierung vorangetrieben und die sektorenübergreifende Versorgung ausgebaut werden. Bei der Leistungsvergütung sei die Einführung von Vorhaltepauschalen vonnöten. (imo)
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