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Schwarz-Rot bleibt bei Gesundheit und Pflege unkonkret

09.04.2025 3:00 Min. Lesedauer

Die künftige Regierungskoalition von Union und SPD kündigt bei Gesundheit und Pflege „tiefgreifende strukturelle Reformen“ an. „Wir wollen eine gute, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische und pflegerische Versorgung für die Menschen im ganzen Land sichern“, heißt es ganz zu Beginn des Gesundheitskapitels im heute in Berlin vorgestellten Koalitionsvertrag. Ziel seien stabile Beiträge, schnellere Arzttermine und bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Die AOK zeigte sich ernüchtert. Die zuständige Arbeitsgruppe habe den Hauptverhandlern eine fachpolitische Wunschliste übergeben, ohne die Prioritäten und die tatsächlichen Handlungsspielräume insgesamt realistisch einzuschätzen, sagte Verbandschefin Carola Reimann.

Gleich das erste Unterkapitel widmet sich den angeschlagenen Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) „Ziel ist es, die seit Jahren steigende Ausgabendynamik zu stoppen und die strukturelle Lücke zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen.“ Erreicht werden soll das durch „ein höheres Beschäftigungsniveau“ einerseits und Kostenreduktion andererseits. Hinsichtlich konkreter Maßnahmen bleibt das Papier vage. Eine Experten-Kommission unter Beteiligung der Sozialpartner soll „die gesundheitspolitischen Vorhaben dieses Koalitionsvertrags in der Gesamtwirkung“ betrachten und bis zum Frühjahr 2027 weitere Maßnahmen vorschlagen.

Die einzige konkrete finanzwirksame Maßnahme, die der Koalitionsvertrag nennt, ist die Entlastung der GKV beim Transformationsfonds zur Abfederung der Klinikreform. Der Betrag soll nun aus dem Sondervermögen fließen. Das sei gut und zeuge „von ordnungspolitischer Einsicht“, sagte Reimann. Insgesamt bleibe Schwarz-Rot jedoch Antworten auf die GKV-Finanzprobleme schuldig. Die Absicht, die strukturelle Lücke zu schließen und die Ausgabendynamik zu stoppen, nannte Reimann jedoch einen Hoffnungsschimmer.

Die Klinikreform soll darüber hinaus an einigen Stellen modifiziert werden. Die Zuweisung der Leistungsgruppen soll erst zum 01.01.2027 und nicht wie im Gesetz vorgesehen zum 31.10.2026 erfolgen. Den Ländern sollen zur Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung besonders im ländlichen Raum Ausnahmen und erweiterte Kooperationen gewährt werden. Die Definition der Fachkrankenhäuser soll überarbeitet werden, um für Länder „relevante Fachkliniken“ zu erhalten.

In der ambulanten Versorgung setzt die künftige Koalition „auf ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl durch Haus- und Kinderärzte“. Ausgenommen sind die Augen- und die Frauenheilkunde. Für schwer oder chronisch Kranke kann auch ein Facharzt der Primärarzt sein. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, ausreichend Termine zu vermitteln. Die sektorenübergreifende Versorgung soll gestärkt und investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren reguliert werden. Außerdem kündigt die Koalition eine Notfall- und Rettungsdienstreform. Es ist der dritte Anlauf.

In der Pressekonferenz mit dem voraussichtlichen Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), den SPD-Chefs Lars Klingbeil und Saskia Esken sowie dem CSU-Vorsitzenden Markus Söder spielten die Bereiche Gesundheit und Pflege keine Rolle. Dem Koalitionsvertrag müssen nun noch die Mitglieder der Parteien zustimmen. Erst danach soll die Besetzung der Ministerien bekanntgegeben werden. (rbr)

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