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Länder wollen Finanzierung der Klinikreform ändern

07.03.2025 2:00 Min. Lesedauer

Die Bundesländer fordern eine Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Krankenhausreform. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats billigte in dieser Woche mehrheitlich eine entsprechende Entschließung für die Sitzung der Länderkammer am 21. März. Der Bund müsse den größten Anteil zum geplanten Transformationsfonds leisten. „Die Finanzierung ohne Beteiligung des Bundes ist nicht sachgerecht“, heißt es in dem Papier.

Bislang ist vorgesehen, dass die gesetzlichen Krankenkassen zwischen 2026 und 2035 insgesamt 25 Milliarden Euro zum Klinikumbau beisteuern. Die gleiche Summe soll von den Ländern kommen. Die Kassen laufen seit langem gegen die aus ihrer Sicht verfassungswidrige Finanzierungsregelung Sturm und betonen, Investitionen in die Krankenhausstrukturen seien eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. In dem für die Bundesratssitzung vorgelegten Entschließungsantrag fordern die Länder den Bund auf, für die Krankenhausreform einen Anteil von 40 Prozent aus dem Bundeshaushalt bereitzustellen. Die Länder und die GKV sollen je 30 Prozent tragen. Das wären für die Kassen immer noch 15 Milliarden Euro. Der Antrag geht auf eine Initiative Brandenburgs zurück. Hessen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland stimmten dagegen, Sachsen-Anhalt enthielt sich.   

In ihrer Kritik an der geplanten Beteiligung am Transformationsfonds verweisen die Kassen auf ihre ohnehin angespannte Finanzlage. Zum Jahreswechsel waren die Beitragssätze auf ein Rekordhoch gestiegen. Das Defizit für 2024 beläuft sich auf 6,2 Milliarden Euro. Die Forderung nach einer Beteiligung des Bundes an den Kosten für den Klinikumbau hat durch das von Union und SPD geplante Sondervermögen Infrastruktur einen Schub bekommen. Damit sollen ausdrücklich auch Investitionen in Krankenhäuser finanziert werden.   

Die Länder wollen die Transformationsfonds-Verordnung von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) aber auch an mehreren anderen Stellen ändern. So fordern sie, dass auch Vorhaben gefördert werden, die vor allem existierende Strukturen erhalten sollen. „Die Begrenzung der Förderfähigkeit auf Vorhaben, die nicht überwiegend dem Erhalt bestehender Strukturen dienen sollen, produziert kaum lösbare Abgrenzungsprobleme zu der bestehenden Planung, die auf den existierenden Strukturen basiert“, heißt es in dem Text. Weiter sprechen sich die Länder dafür aus, dass bei der Investitionskostenfinanzierung neben den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Sparsamkeit auch Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigt werden, etwa Anpassungen an die Folgen des Klimawandels. (sev/rbr)

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