SPD-Politiker wollen die Finanzierung der Krankenhausreform ändern
In der SPD mehren sich die Stimmen, nach der Bundestagswahl die Finanzierung des Klinikumbaus auf eine neue Grundlage zu stellen. Sie könne den Unmut der gesetzlichen Krankenkassen verstehen, dass sie den 50 Milliarden Euro schweren Transformationsfonds zur Hälfte stemmen sollten, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese im G+G-Interview. „Solch einen großen Prozess muss der Bund mit eigenem Geld begleiten“, forderte sie. Ähnlich äußerte sich die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens. Die Kritik an der Struktur des Transformationsfonds sei berechtigt.
Es sei ein „grundlegender Fehler“ gewesen, bei der Krankenhausreform auf eine 50-Prozent-Finanzierung aus Beitragsgeldern zu setzen, sagte Baehrens im neuen G+G-Podcast. Es sei daher eine wichtige Aufgabe der nächsten Regierung, über diese Regelung nochmal nachzudenken. Die Sozialdemokratin sprach sich dafür aus, den Kassenanteil entweder aus Steuermitteln zu übernehmen oder eine Drittelfinanzierung zu vereinbaren, wie es sie in der Vergangenheit schon mal gegeben habe: „ein Drittel Länder, ein Drittel Bund, ein Drittel die Krankenversicherung“.
Ihre Parteikollegin Drese verwies ebenfalls darauf, dass es beim Klinikumbau Anfang der 90er Jahre für den Übergang eine Finanzspritze des Bundes gegeben habe. „Egal wie die Wahl ausgeht: Der Transformationsfonds und die Frage, wie eine faire Verteilung der Kosten zwischen den einzelnen Akteuren hinzubekommen ist, gehören gleich zu Beginn erneut auf die Tagesordnung“, mahnte die Schweriner Ministerin.
Der Transformationsfonds sieht für die Dauer von zehn Jahren für die Neuordnung der stationären Versorgung 50 Milliarden Euro vor, die sich Länder und Kassen teilen sollen. In dieser Woche hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dazu einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Demnach sollen Krankenhäuser schon in diesem Jahr erste Fördermittel beantragen können. Die gesetzlichen Krankenkassen wehren sich dagegen, die Beitragszahler zur Kasse zu bitten. Der Umbau der Klinikstrukturen sei genauso eine staatliche Aufgabe wie der Bau von Straßen und Brücken, unterstrich ein Sprecher des GKV-Spitzenverbandes. Der Verband prüft nun eine Verfassungsklage.
Der Sprecher des AOK-Bundesverbandes, Kai Behrens, begrüßte zwar, dass die Spielregeln mit dem Verordnungsentwurf konkretisiert worden seien. Das ändere aber nichts an der grundsätzlichen Kritik an der Kostenaufteilung zulasten der GKV. Zudem zeige sich wieder, dass eine angemessene und verpflichtende Beteiligung der privaten Krankenversicherung immer noch offen sei. „Hier auf Freiwilligkeit zu setzen, ist naiv und unfair“. Darüber hinaus bestehe die Gefahr, dass die Bundesländer ihren Anteil am Fonds noch erheblich zulasten der GKV reduzieren könnten, wenn sie die Krankenhausträger dazu verpflichten, erhebliche Eigenanteile zur Modernisierung zu übernehmen. „Es droht die Fortsetzung des Investitionskostendilemmas über die Hintertür“, warnte Behrens. (sev)
Datenschutzhinweis
Ihr Beitrag wird vor der Veröffentlichung von der Redaktion auf anstößige Inhalte überprüft. Wir verarbeiten und nutzen Ihren Namen und Ihren Kommentar ausschließlich für die Anzeige Ihres Beitrags. Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht, sondern lediglich für eventuelle Rückfragen an Sie im Rahmen der Freischaltung Ihres Kommentars verwendet. Die E-Mail-Adresse wird nach 60 Tagen gelöscht und maximal vier Wochen später aus dem Backup entfernt.
Allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung und zu Ihren Betroffenenrechten und Beschwerdemöglichkeiten finden Sie unter https://www.aok.de/pp/datenschutzrechte. Bei Fragen wenden Sie sich an den AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin oder an unseren Datenschutzbeauftragten über das Kontaktformular.