Lauterbach: Das „Herzstück“ der Klinikreform ist fertig
Die Anfang Januar in Kraft getretene Krankenhausreform ist Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zufolge jetzt „scharf gestellt“. Das sagte der SPD-Politiker heute in Berlin bei einer Pressekonferenz im Deutschen Herzzentrum der Charité. Der Grouper, laut Minister „das Herzstück“ der Reform, sei nun fertig.
Mit dem Grouper können Krankenhäuser die Abrechnungen der bisherigen Behandlungsfälle analysieren und so sehen, welchen der neuen 65 Leistungsgruppen sie gerecht werden. Nur Krankenhäuser, die dafür festgelegte Qualitätskriterien erfüllen, bekämen die jeweilige Leistung dann auch bezahlt, erläuterte Lauterbach. So werde die „dringend notwendige Spezialisierung der stationären Versorgung“ erzwungen.
Ein neuer Leistungsgruppen-Ausschuss mit Geschäftsstelle beim Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) trat heute erstmals zusammen und soll sich am 3. Februar offiziell konstituieren. Er hat die Aufgabe, die Leistungsgruppen zu ergänzen und weiterzuentwickeln. Die Kliniken können mit dem neuen Abrechnungstool ihre Behandlungsfälle überprüfen. Die vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (Inek) vorgenommene Fallzuordnung lasse sich aus einem 12.000-seitigen Handbuch nachvollziehen, das zeitnah auf der Homepage des Inek veröffentlicht werden soll, erläuterte Lauterbach. Zusätzlich habe das Institut eine „Programmieranleitung“ entwickelt, an deren technischer Umsetzung aktuell verschiedene Softwareunternehmen arbeiteten. Nach Zertifizierung dieser Softwarelösungen durch das Inek könne der Grouper dann auch in den einzelnen Krankenhäusern zur Anwendung kommen. Die Länder sollen bis Ende 2026 den Krankenhäusern die Leistungsgruppen zuweisen. Sie könnten ihre Kliniklandschaft so ganz neu planen und hätten „die ganze Schaffensmacht“, unterstrich Lauterbach.
Der Minister erläuterte bei der Gelegenheit auch noch einmal den Prozess zur Etablierung des Transformationsfonds in Höhe von 50 Milliarden Euro, der die Reform absichern soll. Eine Rechtsverordnung legt laut Minister fest, welche Förderanträge genehmigt werden sollen. Darunter fällt zum Beispiel „die Umstrukturierung eines bestehenden Krankenhausstandortes in eine sektorenübergreifende Versorgungseinrichtung“, aber auch „die Schließung eines Krankenhauses“. Der Verordnung muss der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 14. Februar noch zustimmen. Ein Online-Portal soll, so Lauterbachs Plan, eine unbürokratische Bearbeitung ermöglichen. Die Kritik an der Übernahme der Hälfte der Kosten durch die Kassen, wies Lauterbach erneut zurück. Der gestern vom Sozialverband VDK angekündigten Klage räumte er keine Chancen auf Erfolg ein. Der SPD-Politiker erwarte, dass „der Fonds so umgesetzt wird wie geplant“.
Aus Sicht der Kliniken sei die Reform angesichts der Herausforderungen wie dem demografischen Wandel unumgänglich, sagte der Vorstandsvorsitzende der Charité, Heyo Kroemer. Die Universitätsmedizin erhalte dabei „eine koordinierende Funktion“ für eine bessere Vernetzung und Verteilung von Patientinnen und Patienten. (imo)
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