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VDK geht juristisch gegen Klinikreform vor

27.01.2025 2:30 Min. Lesedauer

Der Sozialverband VDK will die Kostenverteilung bei der Krankenhausreform nicht hinnehmen und mit einzelnen Mitgliedern vor Gericht ziehen. Der Verband begründete seinen Vorstoß heute mit den geplanten 2,5 Milliarden Euro jährlich, die die gesetzlichen Krankenkassen über einen Zehn-Jahres-Zeitraum zum Umbau der Kliniklandschaft beisteuern sollen. „Die GKV-Beiträge dürfen nur für Aufgaben verwendet werden, die eindeutig den GKV-Versicherten zugutekommen“, sagte VDK-Präsidentin Verena Bentele. Leistungen, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekämen, dürften nicht mit Sozialbeiträgen gezahlt werden.

Von der Verbesserung des Gesundheitssystems profitierten alle im Land, also auch Privatversicherte und Mitglieder anderer Versorgungssysteme, gab Bentele zu bedenken. „Die Kosten sollten daher von der gesamten Gesellschaft getragen werden.“ Das gehe nur, wenn die Klinikreform über den allgemeinen Staatshaushalt finanziert werde.

Der Verband wolle Mitglieder bei Einzelklagen gegen die Rekordbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung unterstützen, da er kein Verbandsklagerecht habe. Dafür sei ein „langer Atem“ notwendig. Nach dem Widerspruch der Mitglieder gegen den Beitragsbescheid ihrer Kasse werde es vor die Sozialgerichte und voraussichtlich durch weitere Instanzen bis hin zum Bundesverfassungsgericht gehen.

Das zum 1. Januar in Kraft getretene Reformgesetz sieht einen Transformationsfonds von 50 Milliarden Euro vor, den sich die Bundesländer und die Kassen teilen. Zur Errichtung des Fonds hat das Bundesgesundheitsministerium unlängst einen Verordnungsentwurf vorgelegt. Demnach sollen Krankenhäuser schon in diesem Jahr Fördermittel beantragen können.

Gegen das Finanzierungsmodell und die Belastung der Beitragszahlenden gibt es erhebliche Kritik vor allem seitens der Kassen. Der GKV-Spitzenverband hält die Regelung gar für verfassungswidrig und prüft nach Angaben eines Sprechers zurzeit die Möglichkeiten einer Klage vor dem höchsten deutschen Gericht in Karlsruhe. Der Umbau der Krankenhausstrukturen sei genauso eine staatliche Aufgabe wie der Bau von Straßen und Brücken, betonte er.

Aber auch aus der Politik gibt es Widerstand gegen die Finanzierung. So hatten sich Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese (SPD) und die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Heike Baehrens, in G+G-Interviews dafür ausgesprochen, für den Klinikumbau Steuermittel einzusetzen. Als Alternative schlug Baehrens eine Drittelfinanzierung vor, an der Bund, Länder und Kassen beteiligt wären. (sev)

Foto von Stefanie Drese
Mecklenburg-Vorpommerns Gesundheitsministerin Stefanie Drese drängt auf durchgreifende Reformen bei Gesundheit und Pflege. Die nächste Bundesregierung muss nach Ansicht der SPD-Politikerin schnell handeln.
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