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Verzahnung von Rettungs- und Notfallreform findet Zuspruch

05.11.2024 3 Min. Lesedauer

Die geplante Kopplung von Notfall- und Rettungsreform stößt auf breite Zustimmung. „Es ist eine gute Nachricht, dass die Ampelkoalition die Reform des Rettungsdienstes noch in die Reform der Notfallversorgung integriert hat“, erklärte die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, vor der morgigen Anhörung der Notfallreform im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und der Verband der Ersatzkassen (Vdek) lobten die Verzahnung. Hingegen plädierte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) dafür, Rettungsreform und Notfallreform getrennt anzugehen.

Die kurzfristige Integration von Rettungs- und Notfallreform erfolgt über Änderungsanträge der Ampelfraktionen zum Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG). Allerdings haben die Bundesländer in der Vergangenheit Bedenken hinsichtlich einer solchen Vorgehensweise geäußert, da der Rettungsdienst in ihrer Zuständigkeit liegt. Mit der Reform soll die Finanzierung des Rettungsdienstes künftig zur Sache der Krankenkassen werden. Bislang sind Länder, Kommunen und Kassen gemeinsam zuständig. Um eine einheitliche Qualität des Rettungsdienstes soll sich ein neu zu schaffender Ausschuss beim Bundesgesundheitsministerium (BMG) kümmern. Momentan agieren die 229 Rettungsleitstellen in Deutschland nach unterschiedlichen Vorgaben.

Die Reform eröffne die Chance, „dass wir statt des bisherigen Flickenteppichs im Bereich des Rettungsdienstes zu einer Versorgung aus einem Guss kommen“, betonte Reimann. Der GKV-SV verwies auf die starke Überlastung des Rettungsdienstes. „Der Rettungsdienst müsste transparent mit bundeseinheitlichen Struktur- und Qualitätsvorgaben arbeiten und digital vernetzt sein, damit Hilfesuchende effizient in die richtige Versorgungsebene gesteuert werden können“, so Vorständin Stefanie Stoff-Ahnis. Der Vdek plädierte dafür, den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) für die Definition einheitlicher Qualitätsanforderungen in der Notfallrettung heranzuziehen. Die geplante Einrichtung eines neuen Qualitätsausschusses beim BMG sei nicht erforderlich.

Dagegen warnte die DKG vor einem möglichen Einspruch der Länder und damit dem Scheitern des gesamten Reformprojekts. „Wir plädieren daher dafür, Fragen des Rettungsdienstes vorerst auszuklammern und gemeinsam mit den Ländern in einem gesonderten Gesetz zu entwickeln. So lässt sich gewährleisten, dass die wichtige Notfallreform zeitnah umgesetzt werden kann“, erklärte DKG-Chef Gerald Gaß. (at)