Weiter Streit um PKV-Finanz-Beteiligung an der Klinikreform
Vor der ersten Bundestagsanhörung zur Krankenhausreform am Mittwoch rückt die fehlende finanzielle Beteiligung der Privaten Krankenversicherung (PKV) wieder ins Blickfeld. „Bleibt es bei den bisherigen Plänen von Gesundheitsminister Lauterbach, würde künftig ein Privatversicherter in einem Bett behandelt, das die Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten bezahlt hat“, kritisierte die Vorstandschefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann. Die PKV müsse entsprechend ihres Versichertenanteils von knapp zehn Prozent beteiligt werden. „Das ist ein Gebot der Fairness“, sagte sie G+G. Technisch ließe sich das „am Einfachsten über fallbezogene Aufschläge auf die Rechnungen von Privatversicherten realisieren“.
Grundsätzlich lehnen die Krankenkassen aber weiter ab, dass die Ampel gesetzlich Versicherte und ihre Arbeitgeber überhaupt für den Umbau der Krankenhauslandschaft zur Kasse bittet. Laut Gesetzentwurf will die Ampel über zehn Jahre 25 Milliarden Euro aus dem Gesundheitsfonds abzweigen. 25 weitere Milliarden sollen die Bundesländer in einen Transformationsfonds einzahlen.
„Die Modernisierung der Krankenhaus-Infrastruktur gehört nach den Regeln der Krankenhausfinanzierung eindeutig ins Aufgabengebiet von Bund und Ländern“, sagte Reimann. Das betonte heute auf X auch noch einmal die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis. Sie kritisierte zudem, dass die Krankenhausfinanzierung in Teilen weiter „nach dem Gießkannenprinzip“ erfolgen solle. Höhere Landesbasisfallwerte und „das Durchreichen der Tarifsteigerungen“ seien nicht im Interesse der Reform und verhinderten notwendige Veränderungen.
Die PKV führt ein Rechtsgutachten des Bonner Sozialrechtlers Gregor Thüsing gegen eine finanzielle Beteiligung ihrer Klientel ins Feld. Er hält das Vorhaben „für verfassungsrechtlich unzulässig“. Das betreffe auch den Zugriff auf den Gesundheitsfonds. So sieht es auch die Hamburger Sozialrechtlerin Dagmar Felix in ihrer Expertise für den GKV-Spitzenverband: „Sozialversicherungsbeiträge sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts streng zweckgebunden und dürfen nicht zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet werden. Genau das geschieht aber.“
Der PKV-Verband hat der Ampel mit Verfassungsklage gegen eine finanzielle Beteiligung gedroht. Dagegen könnte der GKV-Spitzenverband als Körperschaft öffentlichen Rechts nicht selbst nach Karlsruhe gehen. Klagen müssten stattdessen einzelne Beitragszahlende. (toro)