Update

Widerspruchslösung: Hoffen auf „Kultur der Organspende“

03.01.2024 2 Min. Lesedauer

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) setzt darauf, dass durch die Einführung der von ihr favorisierten Widerspruchslösung in Deutschland eine „Kultur der Organspende“ entstehen würde. Eine solche Regelung könnte ein wichtiger Baustein sein, um die Situation der Organspende auf längere Sicht nachhaltig zu verbessern und somit mehr Menschen auf den Wartelisten zu einer lebensrettenden Transplantation zu verhelfen, sagte der Medizinische Vorstand der DSO, Axel Rahmel, G+G. Nach Daten der Stiftung hat sich die Spendenlage bis November 2023 gegenüber den Coronajahren zwar stabilisiert, doch lag die Zahl der postmortal gespendeten Organe mit 2.611 deutlich unter den Spenden etwa des Jahres 2018.

Nachdem mehrere Anläufe für eine Widerspruchslösung im Bundestag bisher erfolglos geblieben seien, könnte nun mit dem Rückenwind des Bundesrates eine Lösung gelingen, „die endlich die Organspende verbessert und damit den Menschen dient“, so Rahmel. Der Bundesrat hatte Mitte Dezember eine Initiative gestartet, „die Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in das Transplantationsgesetz (TPG)“ aufzunehmen.

 

Die Widerspruchslösung sieht vor, dass jeder nach seinem Tod zum Organspender werden kann, wenn er zu Lebzeiten nicht aktiv widersprochen hat. Entsprechende Regelungen gelten etwa in Österreich, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Belgien, den Niederlanden und Großbritannien. In Deutschland gilt seit 2022 die „erweiterte Zustimmungslösung“, nach der eine Organentnahme nur dann zulässig ist, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten eingewilligt hat.

Eine Einführung der Widerspruchslösung „würde auch im Einklang zu den Ergebnissen von Umfragen stehen, in denen sich regelmäßig 80 Prozent der Befragten positiv zur Organspende äußern“, betonte Rahmel. Zudem „würde die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende bei jedem Einzelnen gefördert und der Gedanke an die Organspende am Lebensende sowohl in den Kliniken als auch in der Gesellschaft zur Selbstverständlichkeit“.

Auch nach Auffassung der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat das  bisherige Verfahren der erweiterten Zustimmungslösung nicht den gewünschten Erfolg bei Organspenden gebracht. Insofern sei ein Systemwechsel hin zum Widerspruch dringend geboten, hatte DGCH-Generalsekretär Thomas Schmitz-Rixen jüngst erklärt. Mehr als 8.000 Menschen warteten hierzulande auf ein Spenderorgan, täglich stürben etwa drei Patienten auf der Warteliste. (ter)