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Klinikreform: WIdO setzt auf Umsetzung im Konsens

29.11.2024 3 Min. Lesedauer

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) hat an die Bundesländer appelliert, die zur Umsetzung der Krankenhausreform notwendigen Rechtsverordnungen in der Länderkammer nicht zu blockieren.

„Dass Politiker in Wahlkampfzeiten besonders sensibel auf ihre Wahlkreise schauen“, liege auf der Hand, sagte WIdO-Geschäftsführer Jürgen Klauber. Doch nach dem Ja des Bundesrates zum Krankenhausversorgung-Verbesserungsgesetz (KHVVG) müsse es jetzt für alle Beteiligten darum gehen, die Gestaltung des Strukturwandels „konstruktiv anzupacken“. Die Reform sei mit Blick auf Qualitätsmängel in der stationären Versorgung überfällig, betonte Klauber im Presse- und Politikportal der AOK.

Doch auch unter wirtschaftlichen und strukturellen Aspekten seien „die bestehenden Gegebenheiten schon länger nicht mehr tragbar“, betonte der WIdO-Chef. Mit den Leistungsgruppen und Vorgaben zur Struktur- und Prozessqualität werde „erstmals eine einheitliche Krankenhaus-Planungssprache für Deutschland geschaffen“. Die Kriterien für die 26 Leistungsgruppen definiert das Bundesgesundheitsministerium in einer Rechtsverordnung, die laut KHVVG Ende März 2025 vorliegen muss. Ihr müsste der Bundesrat ebenso zustimmen wie den Verordnungen zur Reform-Finanzierung und zu Mindestfallzahlen für Behandlungen.

In der qualitätsorientierten Strukturreform stecke auch jahrelanges Engagement der AOK und des WIdO, unterstrich Klauber. Das WIdO habe „in den letzten 20 Jahren für eine Vielzahl von Indikationen wissenschaftlich nachgewiesen, dass größere Fallzahlen und eine eingespielte Versorgungskette mit besseren Outcomes einhergehen“. Zuletzt habe die WiZen-Studie für zentrale onkologische Bereiche gezeigt, dass die Versorgung in zertifizierten Zentren mit Mindestfallzahlen sowie Struktur- und Prozessvorgaben die Überlebenschancen von Krebspatienten deutlich verbessere.

Foto eines Operateurs von hinten, der sich den Kopfschutz anzieht. Daneben sind grafische Elemente, unter anderem ein gelber Störer mit einer Deutschlandkarte.
Die gesetzliche Regelung zu den Mindestmengen verfolgt das Ziel, anspruchsvolle medizinische Eingriffe aus Qualitätsgründen nur in Kliniken durchführen zu lassen, deren Ärzteschaft ausreichend Erfahrung mit diesen Behandlungsfeldern hat.
22.11.2024Stefanie Roloff4 Min

Für die laut KHVVG ab 2027 geltenden Mindestfallzahlen soll das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bis Mitte 2025 Empfehlungen vorlegen. Die Vorgaben sind aus Sicht Klaubers Voraussetzung dafür, „dass die vielfach empirisch beleuchtete und belegte Gelegenheitschirurgie, etwa im Bereich der Krebserkrankungen, ein Ende findet“. „Alle Fakten liegen auf der Hand, es gibt kein Erkenntnisproblem“, so der Mitherausgeber des Krankenhaus-Reports. „Letztlich sollte bei allen offenen Fragen, Diskussionen und politischen Positionierungen zur weiteren Ausgestaltung der Krankenhausreform in der nächsten Legislaturperiode der Bedarf für einen grundlegenden Strukturwandel Konsens sein.“ (toro)

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