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Windeler warnt vor Überforderung durch ePA

18.12.2023 2 Min. Lesedauer

Der ehemalige Leiter des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (Iqwig), Jürgen Windeler, befürchtet, dass Patienten mit den Regelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) überfordert sein könnten. Er hält sie für zu kompliziert. Auch Kinderärzte äußerten Kritik.

Tatsächlich sei „die Zeit reif“, Gesundheitsdaten digital zur Verfügung zu stellen – „gut strukturiert und jederzeit greifbar“ für die Patienten, sagte Windeler dem Deutschlandfunk (DLF). Eine weitere Ebene sei aber die Frage, wer sonst noch Einblick in die Daten nehmen dürfe. Die entsprechenden Widerspruchsregelungen seien „sehr kompliziert“, kritisierte Windeler. So sei beispielsweise vorgesehen, dass man einerseits einzelne Informationen für bestimmte Ärzte ausschließen könne. Beim Krankenhaus-Entlassbrief sei dann aber nur eine komplette Schwärzung oder Freigabe möglich.

Die zentrale Datenspeicherung soll unter anderem den Informationsaustausch unter Ärzten zugunsten einer besseren Behandlung ermöglichen. Patienten hätten aber nicht nur die Möglichkeit, der gesamten ePA zu widersprechen, so Windeler, sondern könnten auch einzelne Daten löschen. Dieses Ausblenden von womöglich wichtigen Informationen sei für Ärzte dann aber nicht erkennbar. Die Patienten müssten „sehr genau informiert werden“, was sie ablehnen könnten und welche Konsequenzen dies haben könne, forderte er. Es bestehe die Gefahr, dass Patienten sonst aus Unsicherheit auf Datenschutz-Rechte verzichten würden.

Das vom Bundestag am vergangenen Donnerstag verabschiedete Digital-Gesetz sieht vor, dass die Krankenkassen ab dem 15. Januar 2025 verpflichtet sind, ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung zu stellen, sofern die Versicherten nicht widersprechen. „Widersprechen können Versicherte sowohl der ePA an sich als auch einzelnen Funktionen sowie der Forschungsdatenfreigabe“, erklärte eine Sprecherin des Bundesbeauftragten für Datenschutz gegenüber G+G. Der Widerspruch gegen die ePA müsse innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der Information über die ePA durch die Krankenkasse gegenüber der Krankenkasse erhoben werden.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) befürchtet einen Kollaps der Arbeitsabläufe in den Praxen wegen der Verpflichtung zur Befüllung der ePA. Man unterstütze „jede Form der Digitalisierung, die funktioniert“, betonte BVKJ-Präsident Michael Hubmann. Was das neue Digital-Gesetz jedoch in Bezug auf die ePA-Befüllung vorsehe, „ist ein nicht-praktikabler Vorschlag aus dem Elfenbeinturm der Politik“. (sg)