Mehr Pflegebedürftige erhalten Zahnbehandlungen
Die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen, die nicht mehr selbst einen Zahnarzt aufsuchen können, hat sich deutlich verbessert. Das belegt ein Bericht der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), den der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) heute veröffentlicht hat.
Demnach haben Zahnärztinnen und Zahnärzte im Jahr 2023 rund 1,04 Millionen Menschen dieser vulnerablen Patientengruppe besucht und behandelt. Das entspricht einem Anstieg um 10,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Fast zwei Drittel davon entfielen auf die aufsuchende Betreuung in Pflegeeinrichtungen mit Kooperationsvertrag.
„Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können oft nicht mehr eigenverantwortlich für ihre Mundhygiene sorgen, die im Schnitt schlechter als die der übrigen Bevölkerung ist“, sagte Martin Hendges, Vorstandsvorsitzender der KZBV. Bei ihnen sei das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen besonders hoch. „Daher ist es umso wichtiger, sie regelmäßig und zielgruppenspezifisch zahnmedizinisch zu versorgen“, so Hendges. Speziell für die Bedarfe dieser Menschen seien „zugeschnittene Versorgungskonzepte entwickelt“ und das Leistungsspektrum „erheblich erweitert“ worden.
Der GBA hat 2018 spezielle Leistungen für die besonderen Bedarfe von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen beschlossen. Zahnerkrankungen konnten auf dieser Grundlage vermieden und Angehörige sowie Pflegepersonen in die Mundhygiene eingebunden werden. Zu diesen besonderen Präventionsleistungen zählen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, die Mundgesundheitsaufklärung und die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge. Sie gelten nicht nur für Versicherte im Rahmen der aufsuchenden Betreuung, sondern auch in Praxen – für Versicherte mit einem Pflegegrad sowie für solche, die Eingliederungshilfe erhalten.
Zugleich hat der GBA einen Bericht zu Qualitätsprüfungen in der vertragszahnärztlichen Versorgung veröffentlicht. Basis sind die Stichprobenprüfungen bei 357 Zahnarztpraxen hinsichtlich Überkappungsmaßnahmen zur Vitalerhaltung der Pulpa – ein spezielles Verfahren, das die Vitalität des Zahnnervs schützen und den Zahn langfristig erhalten soll. Die Mehrzahl dieser Praxen hat sich laut GBA im Vergleich zum Vorjahr deutlich verbessert, zum Teil bestehe jedoch weiterhin Förderungsbedarf. (ts)
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