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Stichwort Organspende

28.03.2024 AOK-Bundesverband 4 Min. Lesedauer

Mit dem neuen Organspende-Register will die Bundesregierung der Spendebereitschaft in Deutschland einen Schub geben. Das Register ist integraler Bestandteil des „Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“.

Foto: Bild eines Organspendeausweises

Der Bundestag hat das Gesetz 2020 verabschiedet. Es regelt das aktuelle Verfahren zur Organspende hierzulande: Die Entscheidungs- oder auch erweiterte Zustimmungslösung. Der Start wird hoffentlich für viele Menschen ein Anstoß sein, sich erstmals oder erneut mit dem Thema auseinanderzusetzen und eine persönliche Entscheidung für oder gegen die Organspende zu treffen“, hofft die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann.

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Der AOK-Bundesverband begrüßt den Start des Organspende-Registers. Die Dokumentation der Spendebereitschaft sei für Menschen, die auf ein Organ warten, genauso wichtig wie für Angehörige eines möglichen Spenders.
15.03.2024AOK-Bundesverband2 Min

Die aktuelle Regelung

Nach aktueller deutscher Rechtslage muss jeder aktiv zu Lebzeiten seine Zustimmung zur Organspende geben. Im Gegensatz zur Widerspruchslösung, wonach jeder als Organspender gilt, der zu Lebzeiten einer Organentnahme nicht widersprochen hat. Inzwischen erlaubt das Gesetz, dass auch „sein nächster Angehöriger“ einer Organspende zustimmt, deshalb erweiterte Zustimmungslösung.

Darüber hinaus sieht das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende vor, dass die Ausweisstellen von Bund und Ländern den Bürgerinnen und Bürgern Aufklärungsmaterial und Organspende-Ausweise aushändigen. Außerdem sind Hausärztinnen und Hausärzte aufgefordert, ihre Patientinnen und Patienten alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen zu beraten. So sollen sich Bürgerinnen und Bürger beziehungsweise Patientinnen und Patienten in regelmäßigen Abständen mit einer Entscheidung für oder gegen die Organspende auseinandersetzen, deswegen auch Entscheidungslösung.

Entscheidung treffen und dokumentieren

Auch die AOK stellt seit über zehn Jahren mit der „Entscheidungshilfe Organspende“ ein umfangreiches Online-Angebot, in dem Informationen zur Organspende und den damit verbundenen rechtlichen und medizinischen Fragen zusammengefasst sind. „Die Dokumentation dieser persönlichen Entscheidung ist schon aus Respekt vor den Menschen geboten, die teilweise seit Jahren auf ein Spenderorgan warten“, unterstreicht Reimann. „Sie ist auch wichtig im Hinblick auf die eigenen Angehörigen, die sonst im Ernstfall mit der Entscheidung über die Organspende allein gelassen würden.“

Eine der geläufigsten Formen, seine Bereitschaft zur Organspende zu dokumentieren, ist der Organspende-Ausweis, den jeder in seiner Brieftasche oder Geldbörse mitführen kann. Das Organspende-Register ist ein ergänzendes Angebot. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und kann jederzeit geändert oder widerrufen werden. So soll sichergestellt werden, dass die jeweils aktuelle Entscheidung eines potenziellen Organspenders zentral abrufbar ist, unabhängig davon, ob der Organspende-Ausweis möglicherweise nicht auffindbar oder gar verlorengegangen ist. „Da zum Start noch nicht alle Entnahme-Kliniken angebunden sind, sollte man in der Übergangsphase noch einen Organspende-Ausweis bei sich tragen, um die eigene Entscheidung für den Fall des Falles sicher und verlässlich zu dokumentieren“, empfiehlt die Verbandschefin.

Die Dokumentation seines Willens zur Organspende ist auch vor dem Hintergrund anderer rechtlicher Bestimmungen im Ausland wichtig. Bei Auslandsaufenthalten greifen nämlich die dortigen Regelungen und nicht die des Heimatlandes. Stirbt jemand etwa in Spanien, Frankreich oder Italien, ohne das er seinen Willen hinterlegt hat, wird er zum potenziellen Organspender. Diese drei Länder, wie im Übrigen die meisten europäischen Länder, verfahren nach der Widerspruchslösung.

Neue Debatte um die Widerspruchslösung

Auch in Deutschland ist die Debatte um die Widerspruchslösung wieder akut. Im Dezember 2023 startete der Bundesrat einen neuen Anlauf. Die Länderkammer fordert die Bundesregierung auf, „die Widerspruchslösung als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme in das Transplantationsgesetz Das Transplantationsgesetz trat erst nach jahrzehntelanger Diskussion 1997 in Kraft. Es legt fest,… (TPG)“ aufzunehmen, heißt es in einem entsprechenden Antrag aus Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, der breite Zustimmung fand. Das Organspende-Register sei „nur eine weitere Möglichkeit“, seine Entscheidung zu dokumentieren, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) seinerzeit der „Frankfurter Rundschau“. „Es wird aber nicht zwingend dazu führen, dass mehr Menschen zu Lebzeiten eine Entscheidung treffen.“ Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bekräftigte im „Stern“, dass er in dieser Frage „nicht locker“ lasse. „Wir haben in Deutschland, was Organspenden angeht, ein erhebliches Problem. Die Spenderzahlen stagnieren nicht nur, sie sinken sogar.“

Deutschland im internationalen Vergleich

Für das vergangene Jahr stimmt die Einschätzung Laumanns nicht ganz. So ist die Zahl der postmortalen Organspender nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) 2023 gestiegen, allerdings auf niedrigem Niveau. In den zurückliegenden zehn Jahren schwankt der Wert zwischen 850 und 950 auch unabhängig von der Corona-Pandemie. So erreichten die Spenderzahlen 2017 mit 797 ihren zwischenzeitlichen Tiefpunkt drei Jahre vor deren Ausbruch.

Im europäischen Vergleich liegt Deutschland laut International Registry on Organ Donation and Transplantation (IRODaT) mit etwas mehr als zehn Spendern pro einer Million Einwohner im Jahr 2022 eher am Ende. Lediglich Griechenland, Rumänien, die Türkei, Zypern, Nordmazedonien, Moldau und Serbien wiesen eine niedrigere Quote aus. Nicht nur in Europa, sondern auch weltweit an der Spitze lag Spanien mit etwa 46 Spendern pro einer Million Einwohner, gefolgt von den USA mit 44,5. Auf Werte um 30 kamen Island, Portugal und Belgien.