Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V)
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Bürgergeld (Bürgergeld-Verordnung - Bürgergeld-V)
§ 4 Bürgergeld-V, Berechnung des Einkommens in sonstigen Fällen
1 Für die Berechnung des Einkommens aus Einnahmen, die nicht unter die §§ 2 und § 3 fallen, ist § 2 entsprechend anzuwenden. 2 Hierzu gehören insbesondere Einnahmen aus
1.Sozialleistungen,
2.Vermietung und Verpachtung,
Nummer 2 geändert durch V vom 18. 12. 2008 (BGBl. I S. 2780).
3.Kapitalvermögen sowie
Nummer 3 geändert durch V vom 18. 12. 2008 (BGBl. I S. 2780).
4.Wehr-, Ersatz- und Freiwilligendienstverhältnissen.
Nummer 4 angefügt durch V vom 18. 12. 2008 (BGBl. I S. 2780), neugefasst durch V vom 21. 6. 2011 (BGBl. I S. 1175).
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