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Grundsätze

VVGeneralauftrag – VV Generalauftrag

Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag)
Sozialversicherungsrecht
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VVGeneralauftrag – VV Generalauftrag



Ziff. 3.2.1.5. VVGeneralauftrag, Vergleichbare Leistungen

Die Ziff. 3.2.1.1. und Ziff. 3.2.1.2. gelten entsprechend bei Zuerkennung bzw. Bezug einer der in § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 SGB V genannten Leistungen.


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