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Grundsätze

VVGeneralauftrag – VV Generalauftrag

Verwaltungsvereinbarung über die generelle Beauftragung der Krankenkassen durch die Unfallversicherungsträger zur Berechnung und Auszahlung des Verletzten- und Kinderverletztengeldes nach § 189 SGB VII in Verb. mit §§ 88 ff. SGB X (VV Generalauftrag)
Sozialversicherungsrecht
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VVGeneralauftrag – VV Generalauftrag



Ziff. 11. VVGeneralauftrag, Folgen der Unterlassung von Mitteilungen

Eine unrichtige oder unterlassene Mitteilung nach den Ziff. 3.2.1.1., Ziff. 3.2.1.5., Ziff. 6.3., Ziff. 7.1. oder Ziff. 7.2. begründet insoweit keine Haftung der Krankenkasse, es sei denn, die Krankenkasse hat Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten.


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