Magazin

Mit dem AOK-Arbeitgeber-Mediensystem – bestehend aus Magazin, Fachbroschüren, Newsletter, Seminar- und Online-Seminarangeboten – informiert die AOK kompetent und praxisnah zu Fragen rund um Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheit.

gesundes unternehmen – die AOK-Magazine für Arbeitgeber

Mit den Magazinen gesundes unternehmen informiert die AOK Arbeitgeber rund um die Themen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Als besonderen Service für das Personal- und Lohnbüro befindet sich in der Mitte der Magazine ein herausnehmbarer Teil mit Fachinformationen zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen.

Das Arbeitgebermagazin der AOK Rheinland/Hamburg in zwei Varianten

Das Arbeitgebermagazin der AOK Rheinland/Hamburg erscheint in zwei Varianten: Zusätzlich zu der klassischen Ausgabe gibt es ein eigenes Magazin für kleine Unternehmen. So erhalten alle Arbeitgeber genau die Informationen, die für sie relevant sind und die sie noch gezielter bei den Themen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheit unterstützen.

Bleiben Sie weiterhin gut informiert – mit dem Magazin, das optimal zu Ihnen passt.

Magazin für kleine, mittlere und große Unternehmen – 1/2025

Beruflich flexibel – ehrenamtlich engagiert
Vor der Herausforderung, Arbeit und Privatleben zu vereinen, stehen alle Berufstätigen. Manche haben dabei mehr zu bedenken als andere: beispielsweise Menschen, die ehrenamtlich tätig sind. Wie Arbeitgeber die Vereinbarkeit von Job und Privatleben ihrer Beschäftigten fördern können und sie selbst davon profitieren, erfahren Sie in der Titelgeschichte von gesundes unternehmen.

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Magazin für kleinere Unternehmen – 1/2025

Ehrenamt und Arbeit: Wie passt die Arbeit zum Privatleben?
Engagieren sich Beschäftigte außerhalb des Jobs für ein Ehrenamt oder haben ein zeitaufwendiges Hobby, kann das auch eine Bereicherung für den Arbeitgeber sein. Wie gerade kleinere Unternehmen vom Umgang mit Ehrenämtern und Hobbys ihrer Beschäftigten profitieren können, erfahren Sie in der Titelgeschichte von gesundes unternehmen. Wertschätzung spielt dabei eine wichtige Rolle.

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daten | fakten | termine zur Sozialversicherung 2025

Sonderheft zu Neuerungen in der SV 2025
Zum Jahreswechsel informieren wir Sie in einem eigenen Magazin über die wichtigsten anstehenden Neuerungen: daten | fakten | termine zur Sozialversicherung 2025. Die Themen:

  • Die Änderungen beim Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU).
  • Anpassungen bei Mini- und Midijobs durch den neuen Mindestlohn
  • Ausblick auf das digitale Nachweisverfahren für Kinder in der Pflegeversicherung
  • Änderungen bei den Beitragssätzen und den Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
  • Neuerungen in den elektronischen Meldeverfahren

daten | fakten | termine ist bereits in Ihrem Magazin gesundes unternehmen enthalten.

personal wissen – 1/2025

Infoservice zu SV und Recht
Im Magazin finden Sie speziell für das Personal- und Lohnbüro einen herausnehmbaren Innenteil zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen. Die Themen:

  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Das neue eAU-Verfahren
  • Neuerungen 2025 im Überblick: Das bringt das neue Jahr
  • Grenznahe Beschäftigungen: A1-Bescheinigungen digital abrufen
  • Sachbezüge: Geschenke zum Abschied

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BGF-Poster – 1/2025

Das richtige Licht für alle
Das richtige Licht ist das A und O für jeden Arbeitsplatz. Egal ob im Büro, im Lager oder im Labor. Ob sich die Beschäftigten dann auch bei der Arbeit wohlfühlen, steht auf einem anderen Blatt. Auf unserem Poster erhalten Arbeitgeber Infos und Tipps, wie Sie und Ihr Team Licht zur Förderung von Gesundheit und Konzentration optimal einsetzen.

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rh – Bestellung Magazin vigo gesundes unternehmen

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Wir be­nö­ti­gen für die Be­ar­bei­tung Ih­rer An­fra­ge ei­ni­ge per­sön­li­che An­ga­ben. Die­se Fel­der sind ent­spre­chend als Pflicht­fel­der ein­ge­rich­tet (*).

Wir ver­ar­bei­ten und nut­zen Ih­re Da­ten aus­schließ­lich zu dem von Ih­nen ge­wünsch­ten Zweck be­zie­hungs­wei­se für die Be­ar­bei­tung Ih­rer An­fra­ge. Ih­re Da­ten wer­den an­schlie­ßend ge­löscht.

Wenn Sie ei­ne Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Da­ten­nut­zung ge­ben, be­nö­ti­gen wir Ih­re voll­stän­di­ge Ad­res­se ein­schließ­lich Ih­rer E‑Mail-Ad­res­se zur Zu­sen­dung ei­ner Be­stä­ti­gungs­mail und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich.

Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her er­folg­ten Ver­ar­bei­tung. All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter aok.de/rh/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Rhein­land/​Ham­burg, Ka­ser­nen­stra­ße 61, 40213 Düs­sel­dorf, oder an un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten un­ter datenschutz@rh.aok.de.

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