Magazin

Mit dem AOK-Arbeitgeber-Mediensystem – bestehend aus Magazin, Fachbroschüren, Newsletter, Seminar- und Online-Seminarangeboten – informiert die AOK kompetent und praxisnah zu Fragen rund um Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheit.

gesundes unternehmen – die AOK-Magazine für Arbeitgeber

Mit den Magazinen gesundes unternehmen informiert die AOK Arbeitgeber Unternehmen rund um die Themen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Als besonderen Service für das Personal- und Lohnbüro befindet sich in der Mitte der Magazine ein herausnehmbarer Teil mit Fachinformationen zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen.

Das Arbeitgebermagazin der AOK Rheinland/Hamburg in zwei Varianten

Das Arbeitgebermagazin der AOK Rheinland/Hamburg erscheint in zwei Varianten: Zusätzlich zu der klassischen Ausgabe gibt es ein eigenes Magazin für kleine Unternehmen. So erhalten alle Arbeitgeber genau die Informationen, die für sie relevant sind und die sie noch gezielter bei den Themen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheit unterstützen.

Bleiben Sie weiterhin gut informiert – mit dem Magazin, das optimal zu Ihnen passt.

Magazin für kleine, mittlere und große Unternehmen – 3/2024

Erfahrung schätzen: Best Ager als Fachkräfte
Immer mehr Unternehmen, die unter dem Fachkräftemangel leiden, entdecken das Potenzial der Generation 50 plus. Sogenannte Best Ager punkten dank ihrer langjährigen Berufserfahrung mit hervorragenden Fachkenntnissen, guten Netzwerken und treten oftmals resilienter und gelassener auf als jüngere Mitarbeitende. Worauf Arbeitgeber bei der Anstellung älterer Beschäftigten achten sollten, erfahren Sie in der Titelgeschichte von gesundes unternehmen.

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Magazin für kleinere Unternehmen – 3/2024

Das Potenzial der Best Ager
Viele Unternehmen suchen angesichts des Fachkräftemangels Personal. Ältere Beschäftigte, auch Best Ager genannt, werden oft übersehen. Dabei bieten sie Erfahrung, Fachkenntnisse, gute Netzwerke und können jüngere Mitarbeitende dank ihres Erfahrungsschatzes als Mentorinnen und Mentoren unterstützen. Wie gerade kleinere Unternehmen von der Generation 50 plus profitieren können, erfahren Sie in der Titelgeschichte von gesundes unternehmen.

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personal wissen – 3/2024

Infoservice zu SV und Recht
Im Magazin finden Sie speziell für das Personal- und Lohnbüro einen herausnehmbaren Innenteil zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen. Die Themen:

  • Pflegeversicherung: Verzinsung und digitale Übermittlung
  • SV-Meldeportal: Neue Funktionen geplant
  • Kinderkrankengeld: Meldegründe bei stationärer Mitaufnahme
  • Ausbildungsbeginn: Startschuss für die Sozialversicherung

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BGF-Poster – 3/2024

Gesunde Routinen am Arbeitsplatz
Warum nicht einmal in der Teeküche etwas Bewegung statt Kuchen snacken? Beschäftigte können sogenannte „Bewegungssnacks“, also kleine Bewegungseinheiten, leicht in ihren Arbeitsalltag integrieren. So können sie beim Telefonieren herumgehen oder das nächste Meeting einfach im Stehen durchführen. Auf unserem Poster erhalten Sie Infos und Tipps, wie Sie und Ihr Team die Bewegungskultur in Ihrem Betrieb gemeinsam neu definieren können.

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Wir be­nö­ti­gen für die Be­ar­bei­tung Ih­rer An­fra­ge ei­ni­ge per­sön­li­che An­ga­ben. Die­se Fel­der sind ent­spre­chend als Pflicht­fel­der ein­ge­rich­tet (*).

Wir ver­ar­bei­ten und nut­zen Ih­re Da­ten aus­schließ­lich zu dem von Ih­nen ge­wünsch­ten Zweck be­zie­hungs­wei­se für die Be­ar­bei­tung Ih­rer An­fra­ge. Ih­re Da­ten wer­den an­schlie­ßend ge­löscht.

Wenn Sie ei­ne Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Da­ten­nut­zung ge­ben, be­nö­ti­gen wir Ih­re voll­stän­di­ge Ad­res­se ein­schließ­lich Ih­rer E‑Mail-Ad­res­se zur Zu­sen­dung ei­ner Be­stä­ti­gungs­mail und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich.

Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her er­folg­ten Ver­ar­bei­tung. All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter aok.de/rh/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Rhein­land/​Ham­burg, Ka­ser­nen­stra­ße 61, 40213 Düs­sel­dorf, oder an un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten un­ter datenschutz@rh.aok.de.

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