Betriebliche Gesundheit im Mai

Lesen Sie im AOK-Arbeitgeber-Newsletter: * Entlastung und mehr Arbeitszufriedenheit für Pflegekräfte * Vorteil: Fahrrad * Cannabis und Arbeit * Pflegekräfte stärken * Long- und Post-COVID-Coach

Entlastung und mehr Arbeitszufriedenheit für Pflegekräfte

Mit dem Projekt „SGB Reha“ setzt sich die AOK Rheinland/Hamburg für einen innovativen Versorgungsansatz in stationären Pflegeeinrichtungen ein. Dieser rückt die individuelle Stärkung von Gesundheit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt – und fördert damit gleichzeitig die Motivation, die Arbeitszufriedenheit und letztlich die Gesundheit der Pflegekräfte.

Seit dem Studienstart im April 2023 wurden in elf Pflegeeinrichtungen im Rheinland und in Hamburg erste Erfahrungen und Erkenntnisse gesammelt, die zeigen: Durch aktivierende, therapeutische und rehabilitative Leistungen können die Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen wieder stärker am Alltag teilnehmen und ihren Gesundheitszustand nachhaltig verbessern. Das entlastet einerseits die Pflegekräfte in ihrer täglichen Arbeit und zahlt andererseits auf ihre Motivation und Zufriedenheit ein, weil sie Hand in Hand mit Ärzten und anderen medizinischen Fachkräften aktiv am Therapieerfolg mitwirken können. Lassen sich die Vorteile – für Bewohner und Mitarbeitende, aber auch für Angehörige und für die Krankenkassen – wissenschaftlich nachweisen, hat diese therapeutisch-rehabilitative Pflege das Potenzial, flächendeckend als neuer Behandlungsstandard in der stationären Langzeitpflege etabliert zu werden.

Hier erfahren Sie mehr über das Projekt „SGB Reha“. Am Beispiel einer teilnehmenden Einrichtung in Krefeld zeigt ein Video, was sich dadurch für die Beschäftigten verändert hat.

Vorteil: Fahrrad

Radfahren stärkt den sozialen Zusammenhalt. Das belegt eine aktuelle Studie der Fakultät für Psychologie an der FernUniversität in Hagen. Das ist auch für Arbeitgeber eine interessante Erkenntnis.

Die Forschenden verstehen „sozialen Zusammenhalt“ als ein Konzept mit vielen Facetten. Zu diesen gehöre im Kern, Vielfalt zu akzeptieren und sich am Gemeinwohl zu orientieren – zwei auch für Arbeitgeber relevante Sachverhalte. Denn zunehmend sind die Gesellschaft und damit auch Unternehmen von Zuwanderung, globaler Vernetzung, demografischem Wandel, unterschiedlichen Lebensformen und Weltanschauungen geprägt. Das stellt Arbeitgeber vor neue Herausforderungen und macht das aktive Managen heterogener Belegschaften zu einer der Hauptaufgaben von Führungskräften.

Darüber hinaus ist aus zahlreichen Studien bekannt, dass moderate Bewegung der Gesundheit guttut, – und dass Menschen, die mit dem Rad zur Arbeit pendeln, deutlich seltener krank sind. Denn Radfahren steigert die körperliche Fitness, verbessert die Ausdauer und stärkt das Herz-Kreislauf-System. Bewegung wirkt sich zudem positiv auf die mentale Gesundheit aus. Insbesondere Radfahren fördert das Wohlbefinden, kann die Stimmung verbessern und Stressabbau beschleunigen.

Die AOK-Aktion „Mit dem Rad zur Arbeit“ begeistert seit 20 Jahren Berufstätige dafür, den Arbeitsweg per Fahrrad zurückzulegen. Die Aktion ist am 1. Mai gestartet und läuft noch bis zum 31. August 2024 – Mitmachen lohnt sich. Unternehmen können das erfolgreiche Konzept für ihre Betriebliche Gesundheitsförderung nutzen, es kurzfristig mit vorbereiteten Microsites in der Belegschaft kommunizieren und so eine betriebsinterne Gesundheits- und Bewegungskampagne umsetzen.
Passend dazu: die Angebote des BGF-Instituts rund ums Radfahren wie das BGF-Mobil mit unterschiedlichen Bike-Modulen. Nähere Informationen hat Tobias Adler.

Cannabis und Arbeit

Mit der Teillegalisierung von Cannabis sind Anbau und Besitz der Droge jetzt mit Einschränkungen erlaubt. Für Arbeitgeber bringt diese Veränderung besondere Herausforderungen mit sich. Mitarbeitende dürfen nicht unter dem Einfluss von Cannabis stehen, wenn sie zur Arbeit kommen, oder sogar während der Arbeitszeit Cannabis konsumieren (DGUV Vorschrift 1). Das gilt allem voran für Bereiche, in denen Sicherheit und Konzentration von entscheidender Bedeutung sind, zum Beispiel im Bauwesen, in der Gesundheits- oder Transportbranche.

Neben vorhandenen Angeboten zur Suchtprävention können weitere Maßnahmen sinnvoll sein:

  • Schulungsprogramme, die über die Auswirkungen von Cannabis auf die kognitive Funktion, Reaktionszeiten und das Risiko von Arbeitsunfällen informieren.
  • Gespräche mit Mitarbeitenden, die möglicherweise ein problematisches Konsumverhalten zeigen. Dazu empfiehlt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) auch unabhängig vom Thema Cannabis einen sogenannten Stufenplan mit fünf aufeinanderfolgenden Gesprächen.
  • Eine Überarbeitung der betriebsinternen Drogenrichtlinien, mit der klaren Botschaft, dass der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz nicht toleriert wird und Verstöße gegen entsprechende Unternehmensrichtlinien disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.

Mit dem Themenspecial „Suchtprävention bei der Arbeit“ unterstützt die AOK Arbeitgeber dabei, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen und auf Suchtverhalten angemessen zu reagieren.
Wem das Einlesen in die Thematik nicht ausreicht, dem bietet das BGF-Institut weitergehende Schulung und Beratung zur Suchtprävention im Arbeitskontext. Ihre Ansprechpartnerin für Fragen dazu ist Olivia Bishop.

Pflegekräfte stärken

Am Tag der Pflege, dem 12. Mai, wird jährlich weltweit die Arbeit der Pflegekräfte gewürdigt. In Deutschland sollen diese nun ähnlich wie in angelsächsischen und skandinavischen Ländern entsprechend ihrer Qualifikationen mehr Kompetenzen erhalten. Das Bundesministerium für Gesundheit will noch vor der Sommerpause das sogenannte Pflegekompetenzgesetz vorlegen. Der Entwurf wird vom Ministerium gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat e. V. erarbeitet. Das geplante Gesetz soll zwei Teile umfassen:

  1. Verbesserung der Pflegekompetenz: In Zukunft sollen Pflegekräfte mehr ohne Weisung durch Ärztinnen oder Ärzte entscheiden können, zum Beispiel bei der Versorgung von Menschen, die an Diabetes oder Demenz erkrankt sind. Auch sollen sie Arbeiten übernehmen können, die bislang nur von ärztlichem Personal erbracht werden durften.
  2. Ein neues Angebot für Langzeitpflege mit dem Arbeitstitel „stambulante Versorgung“, das in Deutschland bislang fehlt: Dabei verbleiben Pflegebedürftige, die nicht in ein Pflegeheim möchten, in einer besonderen Wohnform. Diese soll so gestaltet sein, dass sie eine pflegerische Versorgung auch bei höheren Pflegegraden ermöglicht – als Alternative zum betreuten Wohnen und zu klassischen Pflegeheimen.

Damit reagiert der Gesetzgeber auf die steigende Zahl der Pflegebedürftigen – was Pflegedienste generell vor große Herausforderungen stellt. Mehr Kompetenzen für Pflegekräfte bedeutet allerdings auch mehr Belastung. Umso wichtiger ist die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) in der Pflege, um die Beschäftigten gesund und motiviert zu halten. Die AOK Rheinland/Hamburg und ihr BGF-Institut haben unter der Marke BGFcare spezifische Angebote für diese Berufsgruppe in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in Krankenhäusern entwickelt. Die Bandbreite reicht von maßgeschneiderten Seminaren „Fit für die Pflegeschicht“, „Leben bis zuletzt – Würde am Lebensende“ oder „Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen“ bis zu Workshops rund um Resilienz, Stressmanagement, Positive Psychologie oder „Freude pflegen – den Humor behalten“. Mehr erfahren Sie darüber bei Jana Tädrow.

Coach gegen Long- und Post-COVID

Noch im Jahr 2023 verzeichneten Unternehmen sehr lange Ausfälle von Beschäftigten aufgrund von Long- und Post-COVID. Mittlerweile ist ein positiver Trend zu beobachten. Das zeigt eine Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

Long- und Post-COVID-Betroffene kämpfen aber weiterhin mit Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Kurzatmigkeit und zahlreichen weiteren Symptomen. Ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit ist in vielen Fällen noch nicht wiederhergestellt. Die AOK unterstützt Betroffene hier mit dem Long-COVID-Coach. Er bündelt zuverlässige Informationen zu den häufigsten Symptomen und Hinweise zu medizinischer Unterstützung, zur koordinierten Behandlung sowie regionale Angebote. In kurzen Videos erhalten Patienten Tipps, wie sie ergänzend zu ärztlicher Behandlung Beschwerden abmildern können. Auch Hinweise zur gelingenden Rückkehr in den Alltag wie die stufenweise Wiedereingliederung finden Betroffene dort.

Stand

Erstellt am: 16.05.2024

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