Online-Training Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit dem On­line-Trai­ning Ih­rer AOK Rheinland/Hamburg er­fah­ren Sie mehr über die Rech­te und Pflich­ten des Ar­beit­ge­bers bei der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung (bAV).

Grundlagen der Betrieblichen Altersversorgung

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützen, indem sie eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anbieten.

Inhalte des Online-Trainings

Mit dem Online-Training Ihrer AOK Rheinland/Hamburg erfahren Sie mehr über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Drei wichtige Personalprozesse stehen dabei im Vordergrund:

  • Neueinstellung: Neue Beschäftigte bringen ihren bAV-Vertrag vom früheren Arbeitgeber mit.
  • Kündigung: Beschäftigte verlassen das Unternehmen und haben einen bAV-Vertrag.
  • Auflösung des bAV-Vertrages: Beschäftigte bitten um Auflösung ihres bAV-Vertrages.

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Um teilzunehmen klicken Sie bitte unten auf dieser Seite auf den Button „Zum Online-Training“. Ihnen entstehen keine Kosten.

Damit wir Sie über Neuigkeiten und Vorteile des über die gesetzlichen Regelleistungen hinaus­gehenden Service und Leistungs­port­folios der AOK informieren können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus freiwillig Ihre privaten Daten zur Verfügung stellen. Wir beachten dabei selbstverständlich alle datenschutzrechtlichen Regeln.

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Da­ten­schutz­hin­weis

Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Da­mit wir Sie je­doch über Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­lige An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gung.

Wenn Sie ei­ne Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Da­ten­nut­zung ge­ben, be­nö­ti­gen wir zur ein­deu­ti­gen Zu­ord­nung zu Ih­rer AOK Ihre Postleitzahl und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich. Um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­tra­gen wur­den, sen­den wir Ih­nen per E‑Mail ei­nen Be­stä­ti­gungs­link zu.

Die Min­dest­an­ga­ben sind ent­spre­chend als Pflicht­feld ein­ge­rich­tet (*). Zur Er­leich­te­rung der Kon­takt­auf­nah­me bit­ten wir Sie auch um An­ga­be Ih­rer Te­le­fon­num­mer.

Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­weise je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her er­folg­ten Ver­ar­bei­tung.

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter aok.de/rh/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Rhein­land/​Ham­burg, Ka­ser­nen­stra­ße 61, 40213 Düs­sel­dorf oder un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten un­ter datenschutz@rh.aok.de.

Be­stä­ti­gen Sie Ih­re An­ga­ben. Um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­ge­ben wur­den, sen­den wir Ih­nen an die von Ih­nen an­ge­ge­be­ne E‑Mail-Adres­se ei­ne Be­stä­ti­gungs­mail mit Ak­ti­vie­rungs­link. Falls Sie die­sen Link nicht auf­ru­fen, wer­den Ih­re Da­ten au­to­ma­tisch wie­der ge­löscht.

 

Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung

Ich bin da­mit ein­ver­stan­den, dass mei­ne zu­stän­di­ge AOK mei­ne an­ge­ge­be­nen Kon­takt­da­ten ver­ar­bei­tet und ver­wen­det, um mich über die Vor­tei­le und Neu­ig­kei­ten der AOK so­wie zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen von Ver­trags­part­nern der AOK in­for­mie­ren und be­ra­ten zu kön­nen und um Mei­nungs­for­schung durch­zu­füh­ren, auch per E‑Mail, Te­le­fon oder SMS. Die­se Ein­wil­li­gung ist frei­wil­lig und ich kann sie je­der­zeit wi­der­ru­fen.

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