Online-Seminar

Trends & Tipps 2025

Beschreibung

Zum Jahreswechsel informieren Sie die Experten der AOK über alle relevanten Änderungen in der Sozialversicherung, die im neuen Jahr anstehen. In rund 90 Minuten bekommen Sie Ihr jährliches Update. Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen gerne im Chat.

Informationen zum Seminar

freie Plätze

Termin:

13.01.2025 10 bis 12 Uhr

Beschreibung:

Für das Jahr 2025 gibt es wieder zahlreiche Neuerungen in der Sozialversicherung für Arbeitgeber, Abrechnungsdienstleistende, Steuerberatende und Beschäftigte im Lohn- und Personalbüro.

Ein Schwerpunktthema bei den Online-Seminaren Trends & Tipps zum Jahreswechsel ist das eAU-Verfahren, das 2025 weiterentwickelt wird und auf neue Fälle von Abwesenheiten erweitert wird.

Außerdem geben wir einen Ausblick auf das digitale Verfahren zum Nachweis von Kindern bei der Pflegeversicherung ab Juli 2025.

Wie in jedem Jahr stellen die Referierenden der AOK die wichtigsten Änderungen bei Arbeitsentgelt und Beiträgen sowie im Meldeverfahren kompakt und auf den Punkt gebracht vor. Mit den kostenfreien Arbeitgeber-Seminaren „Trends & Tipps 2025“ der AOK starten Sie gut informiert ins neue Jahr.

Inhalte:

  • eAU: Neue Entwicklungen bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Pflegeversicherung: Digitales Verfahren für Nachweis von Kindern kommt
  • Mindestlohnerhöhung: Änderungen bei Minijobs und Midijobs (Übergangsbereich)
  • Meldungen: Neues im digitalen Meldeverfahren
  • Entsendungen: A1-Bescheinigung für Grenzgänger
  • Fachkräfte gewinnen: Wie das mit der neuen Chancenkarte gelingt
  • JAE-Grenze sowie weitere SV-Rechengrößen und Beitragssätze 2025

Kosten:

kostenfrei

Zielgruppen:

Führungskräfte

Mitarbeitende im Lohn- und Personalbüro

Rubrik:

Trends & Tipps

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Wir ver­ar­bei­ten und nut­zen Ih­re Da­ten aus­schließ­lich zu dem von Ih­nen ge­wünsch­ten Zweck be­zie­hungs­wei­se für die Be­ar­bei­tung Ih­rer An­fra­ge. Ih­re Da­ten wer­den an­schlie­ßend ge­löscht.

Wenn Sie ei­ne Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Nut­zung auch Ih­rer pri­va­ten Da­ten ge­ben, be­nö­ti­gen wir Ih­re voll­stän­di­ge Ad­res­se und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich.

Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her er­folg­ten Ver­ar­bei­tung.

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter aok.de/rh/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Rhein­land/​Ham­burg, Ka­ser­nen­stra­ße 61, 40213 Düs­sel­dorf, oder an un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten un­ter datenschutz@rh.aok.de.

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