Rente und Beschäftigung
Immer mehr Menschen im Ruhestand üben parallel zur Rente einen Nebenjob (Minijob) aus. Andere gehen auch im Rentenalter noch ihrem Hauptberuf nach, weil sie als Fachkräfte sehr gefragt sind. In beiden Fällen haben Arbeitgeber die Sozialversicherungspflicht zu prüfen.
Bei Beschäftigten, die entweder im rentennahen Alter sind oder das Renteneintrittsalter bereits erreicht haben, sind einige sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten.