Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Thema

Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Klein- und Mittelbetriebe durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.

Aktuelles

  • Grundsätze: Frau am Schreibtisch macht mit der Hand Notizen
    16.04.2025 | Rechtsdatenbank

    Übersichtlicher nach Relaunch

    Die AOK-Rechtsdatenbank für Arbeitgeber ist nach einer umfangreichen Überarbeitung jetzt noch übersichtlicher und komfortabler.
  • Urlaubsplaner 2026: Ein dreiköpfiges Team schaut gemeinsam auf ein Notebook
    25.02.2025 | AOK-Urlaubsplaner 2026

    Abwesenheiten im Blick

    Jetzt an die Teamplanung 2026 denken: Wer ist wann nicht da? Mehr Weitblick mit dem Urlaubsplaner.
  • Märzklausel: Zwei Frauen im Gespräch.
    19.02.2025 | Newsletter Ausgabe 02/2025

    Märzklausel beachten

    Bei Einmalzahlungen im ersten Quartal kann die Märzklausel für SV-Beiträge eine Rolle spielen. So funktioniert die Berechnung.
Weiteres zum Thema

E-Paper Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung und in welcher Höhe? Und wie sind Arbeitgeber gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert? Diese Fragen beantwortet das E-Paper aktuell und praxisnah.

Cover gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2025 – Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.

Passende Tools der AOK Rheinland/Hamburg

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Umlage- und Erstattungssätze

Überprüfen Sie die aktuellen Umlage- und Erstattungssätze im Falle von Krankheit (Umlage U1) und betreffend den Mutterschutz (Umlage U2).

Mehr erfahren
Beitragssätze

Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz.

Mehr erfahren
Beiträge im Übergangsbereich (Midijob)

Bei der Beitragsberechnung für Beschäftigungen im Übergangsbereich (Midijob) gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.