Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Thema

Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist geregelt, wie lange ein Arbeitgeber das Entgelt seiner arbeitsunfähig erkrankten Beschäftigten mindestens weiterzahlen muss. Diese Belastung wird für Klein- und Mittelbetriebe durch das Ausgleichsverfahren zur Umlage U1 aufgefangen.

Weiteres zum Thema

Broschüre Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung und in welcher Höhe? Und wie sind Arbeitgeber gegen dieses finanzielle Risiko abgesichert? Diese Fragen beantwortet die Broschüre aktuell und praxisnah.

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.

Passende Tools der AOK Rheinland/Hamburg

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung, Mutterschutz und Ausgleichsverfahren, Umlage- und Erstattungssätze

Sozialversicherung und Elternzeit

Während Mutterschutz und Elternzeit ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts unterbrochen, die Sozialversicherung bleibt aber bestehen.

Mehr erfahren
Umlage- und Erstattungssätze

Überprüfen Sie die aktuellen Umlage- und Erstattungssätze im Falle von Krankheit (Umlage U1) und betreffend den Mutterschutz (Umlage U2).

Mehr erfahren
Gefährdungsbeurteilung im Mutterschutz

Arbeitgeber müssen Schwangere und junge Mütter schützen. Die Arbeitsbedingungen sind dabei so zu gestalten, dass Gefährdungen der schwangeren und stillenden Frau vermieden werden.

Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.