Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.3.h. KVdRMeldeGs
Ziff. 2.3.h. KVdRMeldeGs, Übergang von Teilrenten/Flexi-Teilrenten in eine Vollrente oder umgekehrt
Durch den Übergang von einer Teilrente/Flexi-Teilrenten in eine Vollrente oder umgekehrt kann sich eine Änderung des Krankenversicherungsverhältnisses ergeben (z. B. Beginn oder Ende einer Vorrangversicherung). Das Krankenversicherungsverhältnis ist daher zu überprüfen.
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