Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Wählbare Krankenkassen
Krankenkassenwahlrecht - Wählbare Krankenkassen
Krankenversicherungspflichtige und freiwillig versicherte Arbeitnehmer können grundsätzlich eine der folgenden Krankenkassen frei wählen:
- die AOK des Beschäftigungs- oder Wohnorts,
- jede Ersatzkasse,
- die Betriebskrankenkasse, wenn sie in dem Betrieb beschäftigt sind, für den die Betriebskrankenkasse besteht,
- jede Betriebs- oder Innungskrankenkasse des Beschäftigungs- oder Wohnorts, deren Satzung dies vorsieht,
- die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See,
- die Krankenkasse, bei der vor Beginn der Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung zuletzt eine Mitgliedschaft oder Familienversicherung bestanden hat,
- die Krankenkasse, bei der der Ehegatte oder der Lebenspartner versichert ist.
Ausnahme: Landwirtschaftliche Unternehmer und ihre Familienangehörigen sind grundsätzlich in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Ein Wahlrecht, wie in der allgemeinen Krankenversicherung, besteht nicht.
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